Bäume, Hecken, Laub und Fallobst des Nachbarn
Der Eigentümer eines Grundstücks ist in dessen Nutzung nicht eingeschränkt. Bei der Pflanzung von Sträuchern oder Bäumen in Grenznähe ist nur zu beachten, dass sich das Pflanzloch zur Gänze auf dem eigenen Grundstück befinden muss und dass [...]