Solaranlagen und Wohnungseigentümergemeinschaften

- Die Anschaffungskosten für eine PV-Anlage liegen in Österreich bei durchschnittlich 1.500 – 1.800 Euro pro kWp (Leistungsmaß Kilowatt-Peak).
- Die Amortisationszeit beträgt etwa 10 Jahre, wobei die Lebensdauer in etwa zwischen 20 und 30 Jahren schwankt.
- Es kann mit einer durchschnittlichen Rendite von 3 -4 % jährlich gerechnet werden.
- PV-Anlagen werden mit etwa 250 Euro pro kWp gefördert.
- Geeignete Anbringungsorte sind neben Dächern auch Balkongeländer, Fassaden und Freiflächen auf dem Boden.
- Die Kosten für Solaranlagen sind innerhalb der letzten Jahre stark gesunken.
https://www.infina.at/ratgeber/photovoltaik-kosten-foerderung/
Die Sonne scheint leider nicht jeden Tag und zeitweise benötigen Photovoltaik-Kunden zusätzliche Energie von Ihrem Stromanbieter. Auf der anderen Seite wird an sonnenreichen Tagen mitunter mehr Strom durch PV-Anlagen erzeugt, als selbst verbraucht werden kann. Überschüssige Stromkontingente können dann in das lokale Verteilernetz eingespeist und durch einen frei wählbaren Stromlieferanten vergütet werden.
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Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach betreiben oder eine PV Anlage planen, sollten Sie nach dem richtigen Einspeisetarif für überschüssig produzierten Strom im Sommer achten, damit Sie mehr Geld pro Kilowattstunde bekommen und gleichzeitig nicht mehr dafür zahlen, wenn Sie (speziell im Winter) mehr Strom beziehen, als Sie produzieren. Wenn Sie einen Anschluss haben, mit dem Sie Energie in das Netz einspeisen können, wird Ihnen jede Kilowattstunde vergütet.
In der Regel bieten Stromanbieter günstigere Konditionen für den eingespeisten Strom. Dafür müssen Sie in den meisten Fällen aber auch Strom von diesem Anbieter beziehen. Dabei ist das Verhältnis zwischen Einspeisetarif und Abnahmetarif wichtig.
https://stromliste.at/nuetzliche-infos/pv-anlagen/einspeisetarife
Innovative Fotovoltaikanlagen, die auf bereits anderweitig genutzten Flächen gebaut werden, bekommen vom Land Steiermark zusätzliche Fördermittel. So soll der Verbrauch von Freiflächen eingedämmt werden.
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Hintergrund sind die massiven bundesweiten Ausbaupläne der Fotovoltaik, um Österreichs Stromerzeugung bis 2030 auf 100 Prozent erneuerbare Energieträger umzustellen. Entsprechend groß ist inzwischen der Druck von Projektwerbern auf Grundbesitzer, ihre Flächen für den Bau von Sonnenstromanlagen zu verpachten. Finanziell ist das oftmals attraktiv, allerdings nicht immer im Interesse des lokalen Naturschutzes und der Pflege es Landschaftsbilds. Nach Schätzungen des Branchenverband Photovoltaic Austria seien allein in der Steiermark zehn Quadratkilometer an Freiflächen nötig, um die Ziele beim Sonnenstrom-Ausbau zu erreichen.
Seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) Anfang Juli ist es in Österreich möglich, sogenannte Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) zu gründen. Dabei schließen sich mindestens zwei Partner zusammen, die eigens erzeugte Energie verbrauchen, speichern und verkaufen dürfen. Das Umweltministerium will nun vier Millionen Euro in den Aufbau solcher Gemeinschaften stecken.
Eine EEG darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs ist es erlaubt, die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz) zu nützen, dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers liegen.Die mit beschränkter Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Eigentümergemeinschaften können im Rahmen der Verwaltung Energiegemeinschaften gründen.
Eine Energiegemeinschaft soll wirtschaftlich agieren können. Es ist ihr nicht verwehrt, im Rahmen ihrer Tätigkeiten Gewinne zu erzielen. Dazu zählt beispielsweise auch das Verkaufen der erzeugten Energie. Die Gewinnerzielung darf aber nicht Hauptzweck der Gemeinschaft sein. Dies ist, soweit es sich nicht schon aus der Gesellschaftsform ergibt, in der Satzung festzuhalten. Der Gewinn soll keinen Selbstzweck darstellen, sondern vordergründig (re-)investiert werden. Geringfügige Vermarktungserlöse aus Überschussmengen, die unter Umständen auch Gewinnkomponenten enthalten, stehen dem Ziel „nicht vorrangig finanzieller Gewinn“ jedoch nicht entgegen.
Die Kontrolle erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Rechtsverhältnis zur Verfügung stehenden Instanzen- und Rechtsmittelwege – beispielsweise im Verhältnis zum Netzbetreiber (oder Lieferanten) die Streitschlichtungsstelle der E-Control oder die ordentlichen Gerichte.
https://energiegemeinschaften.gv.at/faq/
Mit der jüngsten Novelle des Ökostromgesetzes können nun auch die Bewohner von Mehrparteienhäusern Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage verbrauchen und auch verkaufen. Bisher konnte Strom aus der Sonne in Mehrfamilienhäusern nur für Gemeinschaftsanlagen, wie etwa das Licht im Stiegenhaus oder den Aufzug verwendet, nicht aber in den Wohnungen selbst verbraucht werden.
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Bei einer Eigentümergemeinschaft müssen nach Juristenansicht alle Miteigentümer der Errichtung eine gemeinschaftlich genutzten Photovoltaik-Anlage zustimmen. Im Gesetz ist jedenfalls geregelt, dass die Teilnahme auf jeden Fall freiwillig ist und auch nicht alle Bewohner / Miteigentümer eines Hauses mitmachen müssen.
https://www.netzooe.at/Strom/Hausanschluss/Gemeinschaftsanlage
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011619
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