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Graffiti und Street Art

Gabriel G. (20) vor seinem Graffiti am Hauptbahnhof. (Foto: Marijan Gajger)Bild: zVg

Der Wiener Gabriel G. (20) wollte eine graue Tunnelwand am Hauptbahnhof mit bunten Blüten „verschönern“, am Dienstag wurde er wegen Sachbeschädigung verurteilt.

Das Urteil: Gabriel muss 80 Stunden Sozialarbeit leisten, dazu kommen 3.248 Euro Reinigungskosten. Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Besonders bitter für Gabriel: Er wünscht sich nichts sehnlicher, als dass sein Graffiti bestehen bleibt. Doch daraus wird nichts werden.

https://www.heute.at/s/graffiti-kostet-schuler-3-248-euro-52818198

Jeden Tag begleiten uns – ganz besonders in Städten – Graffitis und Street Art. Mit teils enormem Aufwand werden Kunstwerke an Wände, Brücken und Züge gesprayt…

„Street Art auf legalen Flächen kann wesentlich zum Charakter einer Stadt beitragen und ist zu begrüßen. Eine Grenze ist jedoch überschritten, wenn Privatbesitz besprayt wird“, so Dr. Louis Norman-Audenhove, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.

„Zwischen 4.000 und 5.000 Sachbeschädigungen durch Graffiti werden in Österreich jährlich zur Anzeige gebracht. Wir gehen allerdings davon aus, dass längst nicht alle durch Graffiti verursachten Sachbeschädigungen zur Anzeige gebracht werden und die Dunkelziffer an nicht angezeigten Fällen, sofern keine Privatperson unmittelbar geschädigt wurde, entsprechend hoch ist“, betont Mag. Petra Huber-Lintner, Leiterin des Büros für Allgemeine Kriminalität im Bundeskriminalamt (.BK). „Wir empfehlen allen Geschädigten, bei Sachschäden durch Graffiti diese zu fotografieren und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.“ Für Sachbeschädigung (§ 125 StGB) und schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB) sind Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Tipps der Kriminalprävention
• Falls Sie jemanden beobachten, der öffentliche oder private Einrichtungen beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, wählen Sie sofort den Polizeinotruf 133.
• Bei unerlaubt angebrachten Graffitis oder Beschmierungen handelt es sich um Sachbeschädigung. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
• Beleuchtung in Kombination mit Bewegungsmeldern oder auch Videoüberwachung im gesetzlich erlaubten Rahmen kann abschreckende Wirkung haben.
• Klären Sie ihr Kind über die Folgen von Vandalismus auf – insbesondere darüber, dass es sich dabei um eine Straftat handelt, die im Strafregister vermerkt wird. Verhalten Sie sich selbst als Vorbild.

https://bundeskriminalamt.at/news.aspx?id=653534584B686A567169673D

§ 125 StGB

Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

§ 126 StGB

 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer eine Sachbeschädigung begeht

1. an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist,

2. an einem Grab, einer anderen Beisetzungsstätte, einem Grabmal oder an einer Totengedenkstätte, die sich in einem Friedhof oder einem der Religionsübung dienenden Raum befindet,

3. an einem öffentlichen Denkmal oder an einem Gegenstand, der unter Denkmalschutz steht,

4. an einer Sache von allgemein anerkanntem wissenschaftlichem, volkskundlichem, künstlerischem oder geschichtlichem Wert, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung oder sonst an einem solchen Ort oder in einem öffentlichen Gebäude befindet,

5. an einem wesentlichen Bestandteil der kritischen Infrastruktur (§ 74 Abs. 1 Z 11) oder

(Anm.: Z 6 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 154/2015)

7. durch die der Täter an der Sache einen 5 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.

(2) Wer durch die Tat an der Sache einen 300 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296

Ein Kommentar zu Graffiti und Street Art

  1. Ich denke, man muss hier zwei Perspektiven sehen und wie immer im Leben den Königsweg finden. Ja, auf der einen Seite ist es Sachbeschädigung auf öffentlichem Grund. Das geht eben nicht. Auf der anderen Seite sollte Kunst immer gefördert werden. Gerade junge Menschen hält es von wesentlich schlimmeren Straftaten ab. Klug wäre doch ein Gelände, welches extra für Graffiti und Street Art ausgegeben wird, wo sich junge Künstler austoben können. Da könnte man auch die besten Werke prämieren. Die Idee gibt es meiner Ansicht nach auch schon in einigen Städten.

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