Fehlende Restfahrbahnbreite – Parken in der Ulmgasse
Dr. Martin Stichlberger Die Behörde straft nun vielerorts, was bisher toleriert wurde: Die „fehlende Restfahrbahnbreite“. Gemäß § 24 Abs 3 lit d StVO ist das Parken verboten, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden [...]