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  • Bei allen sichtbaren Teilen von Asbestzement sind die Asbestfasern fest in Zement eingebunden und können nicht eingeatmet werden und in die Lunge gelangen! Von Asbestzement geht daher nur bei unsachgemäßem Umgang, Bruch, starker (!) Verwitterung oder mechanischer Behandlung wie z. B. Druckreinigung eine Gefährdung aus. Gefährlich an Asbest sind die nicht mit dem freien Auge, einer Lupe oder ähnlichen einfachen Vergrößerungsgeräten sichtbaren Fasern! Die wirklich lungengängigen Fasern [...]
  • Gemäß § 6 Abs I Z 17 UStG sind „die Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Anteile und Anlagen in ihrer Liegenschaft an der Wohnungseigentum besteht und die nicht fur Wohnzwecke verwendet werden“, [...]