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  • Die Hausordnung, oft salopp als „Gebrauchsanweisung für Erwachsene“ bezeichnet, ist meistens eine Zusammenstellung der Hausregeln, die in einer Eigentumswohnungsanlage sowohl für Eigentümer als auch für Mieter gelten sollen. Die Hausordnung gilt meist ab dem Tag der Rechtskraft der Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung (Aushang im Stiegenhaus). Darin kann alles Mögliche geregelt werden, sofern es nicht gegen allgemeine gesetzliche Bestimmungen verstößt (z. B. Einhaltung [...]
  • GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung FRAGE: Auf einigen Parkplätzen unserer Wohnhausanlage befinden sich Hinweistafeln, dass nur Besucher diese allgemeinen Parkplätze benutzen dürfen, nicht die Eigentümer. Bei einem Verstoß dagegen werden rechtliche Schritte angedroht. Was [...]
  • Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung bis längstens 30. Juni zu legen. Sind Sie im Zeitpunkt der Rechnungslegung und Fälligkeit nicht mehr Mieter, können Sie auch nicht mehr für eine allfällige [...]