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  • Abhängig vom Grad der möglichen Beeinträchtigungen von Interessen anderer Wohnungseigentümer gibt es unterschiedliche Regelungen darüber, was ein Wohnungseigentümer in einem Wohnungseigentumsobjekt verändern darf oder nicht. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht in einem Drei-Stufen-Plan die möglichen Beeinträchtigungen vor und gibt dafür unterschiedliche Regelungsinhalte. Stufe 1 Die Stufe 1 beinhaltet all jene Maßnahmen, die sich ausschließlich auf das Innere eines [...]
  • In Eigentumswohnungshäusern, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen verwaltet werden, gibt die Entgeltrichtlinienverordnung (ERVO) die Obergrenze der Verwaltungskosten vor. Wird die Verwaltung von einer gewerblichen Immobilienverwaltung besorgt, so unterliegt deren Honorar keiner gesetzlichen [...]
  • Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) § 2. (1) Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gemäß § 5 [...]
  • Gemäß § 6 Abs I Z 17 UStG sind „die Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Anteile und Anlagen in ihrer Liegenschaft an der Wohnungseigentum besteht und die nicht fur Wohnzwecke verwendet werden“, [...]