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  • (§ 16 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz) Der Wohnungseigentümer hat das Wohnungseigentumsobjekt und die dafür bestimmten Einrichtungen insbesondere Wasserleitungs-, Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Beheizungs- und sanitäre Anlagen auf seine Kosten so zu warten und in Stand zu halten, dass den anderen Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst. … In den Wohnungseigentumsobjekten ist die Hausgemeinschaft (Hausverwaltung) nur zur Behebung ernster Schäden des Hauses verpflichtet. (Risse im [...]
  • „Unsere Beiräte decken jede Ausgabe unseres Verwalters, auch wenn bewiesen werden konnte, dass diese bei anderen Handwerkern wesentlich günstiger zu haben gewesen wäre.“  „Unsere Beiräte haben noch nie die Abrechnungen der Versicherungsschäden geprüft.“  „Unser Beirat [...]
  • Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. … Es muss aber auch dann kein Dienstzettel ausgestellt werden, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt wird, der alle Angaben eines Dienstzettels vollständig [...]