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Der Eigentümer ist der Chef! Der Hausverwalter und die Eigentümervertreter sind es nicht – und schon gar nicht der Hausmeister!

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Rechtssystem auf den Kopf gestellt worden. Hier bestimmen Hausverwalter und Beiräte das Geschehen.

Es muss deshalb daran erinnert werden: Der Wohnungseigentümer bezahlt einen Verwalter dafür, dass er ihm die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an einer Immobilie ordnungsgemäß abnimmt.

Der Verwalter bietet gegen Entlohnung seine Dienste dafür an, jedenfalls dem Wortlaut seiner Bewerbung nach.
Daraus ergibt sich, wer der Chef ist: es ist der Eigentümer und weder der Verwalter, noch der Beirat und schon gar nicht der Hausmeister!<

Ein Verwalter wird sich aber stets nur das erlauben, was sich die Eigentümer gefallen lassen. Deshalb liegt es am Wohnungseigentümer, was er als Chef hinzunehmen gewillt ist. Manche Rechte kann der Eigentümer als Einzelner durchsetzen, die anderen aber nur mit einer Mehrheit.

“Deshalb wird jedem Wohnungseigentümer empfohlen, sich mit seinen Rechten und Pflichten intensiv vertraut zu machen. Nur dann ist man Chef in der Wohnanlage, kann den Vorteil einer Eigentumswohnung genießen und sich vor wirtschaftlichem Schaden schützen“, meint Norbert Deul und hilft Eigentümern weiter dabei, sich das erforderliche Basiswissen anzueignen.

http://www.hausverwaltercheck.com/weg-verwalter-ist-nur-dienstleister/

4 Kommentare zu Der Eigentümer ist der Chef! Der Hausverwalter und die Eigentümervertreter sind es nicht – und schon gar nicht der Hausmeister!

  1. Der-Hausmeister // 25. Januar 2017 um 12:32 // Antworten

    Viele Eigentümer sind einfach desinteressiert, eigenartig, den es geht meistens um Vermögen um die 100.000.- Euro. Sie kümmern sich mehr wie die Preise in den verschiedenen Supermärkten sind als um ihre Immobilie. Eine Wohnung ist genauso wie eine Aktie, man muss diese beobachten und alles unternehmen damit ihr Wert steigt und nicht weniger wird. Wenn jetzt eine Hausverwaltung mit Hilfe einiger, dass schwer verdiente Geld der Eigentümer verprasst, dann sollte Feuer am Dach sein und sofort eingeschritten werden, sprich die Hausverwaltung gewechselt werden. In jeder Berufssparte gibt es erfolgreiche und weniger erfolgreiche, deshalb Augen auf und Hirn-Hausverstand einschalten!!

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  2. Der-Hausmeister // 25. Januar 2017 um 14:46 // Antworten

    Den Kärntner Hausverwalter empfehle ich diese Lektüre: http://www.gruender.de/erfolgreiche-menschen-eigenschaften/

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  3. Den Eigentümern empfehle ich, nicht weiter desinteressiert ihren Kopf in den Sand zu stecken und sich den Schönredereien der HV und HB hinzugeben.
    Setzt Euch zusammen ohne HB und HV.
    Informiert und diskutiert über den Zustand Eurer Wohnanlage ! !
    Es kann nicht sein, dass jemand im D -Haus nicht weiß, was im A-Haus vor sich geht und RENOVIERT oder REPARIERT wird ….. aber mitbezahlt !!
    Ich habe Angst vor Dilettanten, die unterwürfig in vorauseilendem Gehorsam ihre eigene Meinung vergessen ………
    Warum gibt es bei Euch in der Wohnanlage keinen Aushang der Urlaubsliste Eurer Hausbetreuer?? Können die (HB) kommen und gehen wann sie wollen und als Urlaubs-und Krankenstandvertretung einsetzen, wen sie wollen….
    Warum nehmt Ihr kein Haumeister-Service, wäre billiger!!! 12 x im Jahr zu zahlen und keinen Urlaub und Krankenstand/Lohnnebenkosten etc.
    Wer kontrolliert eigentlich bei Euch in der Anlage HB und HV ??
    Vertrauen ist GUT, KONTROLLE ist besser!! Schönrederei ist ganz SCHLECHT!
    Ein alter Spruch sagt, ein Besucher (HV und HB) verhält sich so, dass ALLE Gastgeber (WEG) sich wohlfühlen!
    Vielleicht wäre es an der Zeit, auch ALLE Gastgeber zu befragen ???
    REDET MITEINANDER !

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  4. Ja die HB können kommen und gehen wann sie wollen, sie brauchen keinen zu fragen wann sie auf Urlaub gehen, natürlich geht es keinem etwas an wenn sie krank sind und schon gar nicht wo sie sich vom Montag bis Freitag aufhalten!!! – Also liebe Eigentümer,Bewohner, ab sofort setzt ihr diese Rechte in euer Firma um!!

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