Das Recht des/r Eigentümer/in auf Einsicht in die Belege (Rechnungen)
Jede(r) Wohnungseigentümer/in hat das Recht auf Einsicht in die Belege (Rechnungen) der Betriebskostenabrechnung: § 34 Wohnungseigentumsgesetz WEG 2002 (1) Die Abrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode jedem [...]