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Einbehalten der Mietkaution

Ich möchte gerne meine Eigentumswohnung sanieren und die Fenster austauschen. Was passiert, wenn die Eigentümergemeinschaft später beschließt, dass sie ebenfalls neue Fenster machen möchte, aber sich auf ein anderes Modell verständigt. Was passiert dann mit meinen neuen Fenstern?

Nachdem es sich bei den Außenfenstern um allgemeine Teile des Hauses handelt, sollten Sie einen geplanten Fenstertausch mit den anderen Wohnungseigentümern abstimmen. Einerseits, weil durch Veränderungen der Außenhaut der Baulichkeit die Interessen der anderen Wohnungseigentümer beeinträchtigt werden könnten. Andererseits, weil durch einen später beschlossenen Fenstertausch im Haus ein verlorener Aufwand entstünde. Über die in absehbarer Zeit notwendigen Erhaltungsarbeiten und die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten sollte die Vorausschau Auskunft geben, welche die Hausverwaltung den Wohnungseigentümern bis spätestens zum Ende der Abrechnungsperiode zur Kenntnis zu bringen hat.

https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/wann-darf-der-vermieter-einen-teil-der-kaution-einbehalten/400457173

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