Eichung von Wasserzählern
Das Maß- und Eichgesetz (MEG) schreibt vor: § 7. (2) Wer ein eichpflichtiges Meßgerät verwendet oder bereit hält, ist dafür verantwortlich, daß das Meßgerät geeicht ist. § 8. (1) Der Eichpflicht unterliegen die nachstehend genannten [...]