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Das „neue“ Heiz- und Kälteabrechnungsgesetz (HeizKG)

Die Novellierung des Heizkostenabrechnungsgesetzes wurde vor allem zwecks Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2018/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 notwendig. Da nunmehr auch die Abrechnung von „Kälte“ mit umfasst ist, lautet der neue Kurztitel des Gesetzes „Heiz- und Kälteabrechnungsgesetz (HeizKG)“.

Die EU-Mitgliedstatten werden verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum Jahr 2030 4,4% des jährlichen Energieverbrauchs einzusparen.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde auch auf die Abrechnung von „Kälte“ ausgedehnt.

Stärkere Gewichtung der Abrechnung auf Warmwasseranteil

Steigerung des Anteils der Abrechnung der Energiekosten nach dem individuellen Verbrauch (soll die Bewohner zum Sparen „animieren“)

Verpflichtende Rechnungsabgrenzung bei Energieträgern mit Bevorratung (zB Öl, Biomasse, usw.)

Gleichstellung von Mietern/Pächtern/Fruchtnießern von Eigentumswohnungen mit den Abnehmern (zB Vermietern) in Abrechnungsangelegenheiten

Es sollen ab 25.10.2020 neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein, wenn dies technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Einsparungen verhältnismäßig ist. Spätestens zum 1.1.2027 soll in ganz Europa keine Ablesung mehr manuell erfolgen.

Außerdem sollen bei Fernablese die Verbrauchswerte ab 1.1.2022 mindestens einmal pro Monat erfasst und den Bewohnern bereitgestellt werden.

RICHTLINIE (EU) 2018/2002:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L2002&from=EN

Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG):

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007277

Das HeizKG geht dem MRG, WGG und WEG vor!

https://www.hausundgrundbesitzer.at/uploads/5wxb7UQN/ArtieklNovelledesHeizKG060821.pdf

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