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Hausverwaltung und Reinigungskosten

Frage an die GdW:

Die Hausverwaltung hat ohne Rücksprache mit den Bewohnern einer Firma den Auftrag erteilt, einen der beiden Hausmeister zu ersetzen. … Darf die Ausschreibung von der Hausverwaltung einfach über den Kopf der Bewohner hinweg abgeschlossen werden oder wäre dafür eine Hausversammlung oder ein Schreiben nötig gewesen, ob wir einverstanden sind?

Die Organisation der Hausreinigung ist eine Angelegenheit der ordentlichen Verwaltung. Sofern kein Mehrheitsbeschluss vorliegt, kann die Hausverwaltung in diesem Bereich die notwendigen Aufträge vergeben und ist dazu auch verpflichtet.

Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, vorher einen Mehrheitsbeschluss einzuholen. Da die Verwaltung aber eine grundsätzliche Informationspflicht trifft, war sie verpflichtet, die Eigentümer vom Wechsel der Hausbetreuung zu informieren.

Die Hausverwaltung ist außerdem verpflichtet, darüber Auskunft zu geben, welchen Auftragsumfang sie an die Firma vergeben hat, die die Hausbetreuung übernimmt, und welche Kosten damit verbunden sein werden.

http://www.gdw.at/index.php/aktuell/140-die-hausverwaltung-hat-eine-informationspflicht

 

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