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Gemeinsam stark: Hausverwaltung und Hausmeister

Ein Hausmeister ist oft der verlängerte Armt des WEG-Hausverwalters. Diese Aussage kann sicher so stehengelassen werden. Vor allem, wenn es sich um einen in Vollzeit festangestellten Hausmeister handelt.

Im vorliegenden Fall wird der Hausmeister zu 100% von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bezahlt, seine wirkliche Arbeitszeit beträgt – wenn sie denn korrekt ausgeführt würde – höchstens 40 %. So hat er viel Zeit nebenberuflich für andere Eigentümergemeinschaften als Hausmeister und Gärtner zu arbeiten – oder “privat” bei älteren Bewohnern des Hauses.

Desweiteren arbeitet er für die Verwaltung, indem er nicht nur Handwerkerleistungen abnimmt, obwohl er für diese Tätigkeit nicht befähigt ist und es lt. Verwaltervertrag eindeutig Aufgabe des Verwalters ist, dies zu tun. Als Hausmeister, der die Örtlichkeiten bestens kennt, obliegt ihm von der Verwaltung a) das Sondieren (= Erkunden) und b) das Initiieren (=Veranlassen) von Sanierungsbedarf.

Dies ist besonders wichtig, da jede Sanierungsmaßnahme – angeblich im Sinne der Wohnungseigentümer und dem Erhalt des Gebäudes dienend – Nährboden für Korruption und Betrug bietet und dies eine der wichtigsten Einnahmequellen für unseriöse Hausverwalter ist. Denn sehr oft sind sie völlig unnötig, überteuert – oder kommen nur einem unseriösen Beirat oder Verwalter-nahen Wohnungseigentümer zugute. Im letzten Fall wird, sollten wirklich einmal kritische Fragen gestellt werden, “dringender Handlungsbedarf” vorgetäuscht, sodass die Maßnahme unter “Notmaßnahme” fällt und sich so einem vorhergehenden Beschluss durch die Eigentümergemeinschaft entzieht.

Werden Sanierungsarbeiten zudem vom Komplizen (Hausmeister) “abgenommen” – ist eine Prüfung, ob Leistung und Kosten stimmen, praktisch unmöglich.

Eine weitere Aufgabe des Hausmeisters dieser Eigentümergemeinschaft ist c) das Abstrafen und Umsetzen von Drohungen des Verwalters gegenüber kritischen Wohnungseigentümern.

http://www.hausverwaltercheck.com/weg-hausverwalter-und-hausmeister/

Ein Kommentar zu Gemeinsam stark: Hausverwaltung und Hausmeister

  1. Diese Anfrage wurde vor einiger Zeit von einem Eigentümer der schon lange das System Ulmgasse hinterfragt, gestellt, Antwort hat er nie bekommen, auch anch Nachfrage nicht, eventuell soll dies der ORF „Bürgeranwalt“ tun?

    Sehr geehrte Hausverwaltung!
    Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Frau T. als vorläufiger „Hausbetreuer“ eingesetzt ist und keinen Auftrag von uns Eigentümer hat, die HV in der Verwaltung oder als Postbote zu vertreten.
    Die Eigentümer zahlen der HV genug an Verwaltungsgebühren und somit hat sie auch die Verpflichtung, sämtliche verwaltungstechnische Abläufe zu betreuen und sie nicht einem Hausbetreuer zu übertragen. Sollte dies der HV nicht zumutbar sein, so soll sie die Verwaltung abgeben.

    Frau T. wird von den Eigentümern bezahlt und steht somit in keinem Dienstverhältnis mit der HV. Sollte dies nicht den Tatsachen entsprechen, teilen Sie mir dies bitte mit.

    Sollte Frau T. in keinen Dienstverhältnis mit der HV stehen, setze ich voraus das die Kosten jeglicher, bereits erledigter, verwaltungstechnischer Arbeit, der WEG zurückerstattet werden!

    Mit freundlichen Grüßen
    H.

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