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Wenn ein/e Eigentümer/in bei Schnee und Eis stürzt…

Ich besitze eine Wohnung in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen. Im Winter wird von der Hausverwaltung der Gehweg oft schlecht von Schnee und Eis geräumt. Wenn ich stürze, kann ich bei der Eigentümergemeinschaft dann Schadenersatz geltend machen?

Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber ihren Mitgliedern nur deliktisch für die Verletzung der ihr im Rahmen der Verwaltung obliegenden Wegsicherungspflichten haftet.

So hat der Oberste Gerichtshof beispielsweise entschieden, dass der § 93 STVO auf innerhalb der Wohnanlage befindlichen Gehwegen nicht anzuwenden ist.

Wurde beispielsweise ein selbstständiges Unternehmen mit der Räumung beauftragt, haftet die Eigentümergemeinschaft nur mehr dann, wenn ihr ein Auswahl- oder Überwachungsverschulden zugerechnet werden kann, dafür genügt aber bereits leichte Fahrlässigkeit.

https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/wer-bezahlt-die-reparatur-der-badewanne-eines-mieters/400360220

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