Sperre des Haupttors
In vielen Gemeinden gibt es hiefür durch Verordnungen entsprechende Regelungen. So etwa in Wien und Graz. Die Verordnung in Wien besagt, dass die Häuser in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr versperrt sein müssen. Weiters müssen das Haustor und die allgemeinen Hausteile am Abend und auch in der Früh beleuchtet sein, damit Unfälle vermieden werden können. Verfügt das Haus jedoch über eine Gegensprechanlage, dann muss es nicht separat versperrt werden. Der Vermieter ist für die ordnungsgemäße Haustorsperre und Hausbeleuchtung zuständig. Ist die Gegensprechanlage defekt, muss diese vom Vermieter gerichtet werden. Hält sich der Vermieter nicht an diese Regelung, kann über den Eigentümer bzw. Vermieter eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000300
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