Darf mein Nachbar im Stiegenhaus eine Kamera anbringen?
Grundsätzlich liegt eine meldepflichtige Datenanwendung dann vor, wenn eine Überwachungsanlage Bilddaten aufzeichnet. Der Grund dafür ist, dass dabei Daten identifizierbarer Personen verarbeitet werden. Hiefür ist eine Zustimmung der Datenschutzkommission einzuholen. Auch Kameraattrappen können unzulässig sein, und zwar dann, wenn ein Nachbar den Eindruck hat, mit dieser überwacht zu werden. In diesem Fall können sie mittels Unterlassungsklage gegen den Nachbarn vorgehen, wenn sie sich in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt fühlen.
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