Anzeigen und Klagen der Nachbarn
Dieses Mal beantwortet Susanna Fuchs-Weißkircher, Rechtsanwältin bei Northcote.Recht in Wien, die Immo-Rechtsfrage über einen nervigen Mieter, der ständig seine Nachbarn anzeigt.
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Kann ein Mieter wegen unleidlichen Verhaltens gekündigt werden, wenn er einen anderen Mieter grundlos ständig anzeigt und Klagen gegen diesen einbringt?
Unleidliches Verhalten gemäß § 30 (2) Ziffer 3 Mietrechtsgesetz stellt einen eigenen Kündigungsgrund dar. Der Vermieter kann den Mieter demnach kündigen, wenn der Mieter durch sein rücksichtloses, anstößiges Verhalten oder sonst grob ungehöriges Verhalten den Mitbewohnern das Zusammenleben erschwert. Es müssen von den Gerichten immer die Umstände des Einzelfalls geprüft werden.
Überschreitet das Gesamtverhalten des Mieters das Maß des zumutbaren und ist es objektiv geeignet, auch nur einem Mitmieter das Zusammenleben zu verleiden, wird eine Kündigung erfolgreich sein. So kann bei gehäuften Anzeigen über einen längeren Zeitraum gegen einen anderen Mieter die Belästigung gegeben sein, wenn diesem Mieter dadurch das Zusammenleben im Haus verleidet wird.
Eine objektiv ungerechtfertigte Anzeigenflut kann daher im Einzelfall einen Kündigungsgrund darstellen. Auf ein Verschulden des Mieters für sein Verhalten kommt es nicht an, auch bei besonderer Lärmempfindlichkeit eines Mieters, ausgelöst von einer gesundheitlichen Störung, kann sein Verhalten eine Beeinträchtigung der anderen Mieter sein. Im vorliegenden Fall sollte daher die Hilfe des Eigentümers angenommen werden, wenn sich dieser bereit erklärt, die Kündigung gegen den Mieter wegen seines unleidlichen Verhaltens einzubringen.
> Mehr Infos unter: fuchs-weisskircher.northcote.at
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