Aufzüge: Betriebskontrollen und Aufzugswärter
Steiermärkisches Hebeanlagengesetz 2015 – StHebAG § 15 Hebeanlagenwärterin/Hebeanlagenwärter (1) Die Hebeanlagenwärterin/Der Hebeanlagenwärter muss mindestens 18 Jahre alt, geistig, körperlich und fachlich geeignet sowie verlässlich sein. [...]