Autowaschen und Warmlaufenlassen des Motors
Das Leben in der Gemeinde, in der Stadt und die Ausübung von Freizeitaktivitäten werden von vielen verschiedenen rechtlichen Regelungen bestimmt.
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Umfasst sind beispielsweise zeitliche Beschränkungen für das Rasenmähen oder andere Arbeiten, Regeln für das Autowaschen auf dem eigenen Grundstück, die Pflicht zur Schneeräumung und die Streupflicht, Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie der Maulkorb- und Leinenzwang und die Pflicht zur Entfernung von Hundekot, Informationen zum Abfall in der Gemeinde/Stadt…
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/leben_in_der_gemeinde.html
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein „Warmlaufenlassen“ des Motors vor Fahrtantritt ist Lenkerinnen/Lenkern laut Straßenverkehrsordnung ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Das passiert beim Vorwärmen eines Motors im Stand
Viele Autofahrer haben keinen Carport oder eine Garage. Deshalb verbinden sie die kalte Jahreszeit mit einem unbeliebten Ritual: Schneefegen und Eiskratzen beim Auto, um freie Sicht zu bekommen. Meist geschieht dieses mit laufenden Motoren im Glauben, dass ein Vorwärmen im Leerlauf den Antrieb schont. Dabei ist das Gegenteil der Fall – lassen Sie Ihren Motor im Stand laufen, verbrennt er das Benzin nicht vollständig.
- Dadurch riskieren Sie Starterprobleme, Motorschäden und Schaden am Katalysator, da das Öl zähflüssig bleibt. Damit hat es keine optimale Schmierung, die für einen runden Motorlauf und zum Aufheizen des Kats nötig sind.
- In der Kaltphase legt sich das kondensierte Benzingemisch an den Zylinderwänden nieder und wäscht den Ölfilm ab. Weil dadurch Kraftstoff in die Ölwanne gelangt, verdünnt sich das Motoröl, wodurch sich der Motorverschleiß erhöht.
- Durch diese Verdünnung ist die Motorschmierung im kalten Zustand schlechter als beim Fahren.
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig vorwärmen, drohen im schlimmsten Fall ein Kolbenfresser oder die Nockenwelle geht kaputt.
Auch wenn für Sie das Warmlaufen des Motors nur zum Eisentfernen dient – es schadet Ihrem Auto. Eissprays, ein Eiskratzer oder eine Isomatte sind andere effektive Methoden. Möchten Sie dennoch nicht auf ein vorgewärmtes Fahrzeug verzichten, denken Sie über eine Standheizung nach. Die Nachrüstung kostet im Schnitt für ein Benzinfahrzeug 1000 Euro – für ein Dieselfahrzeug 300 Euro. Der Verkaufswert erhöht sich und Ihr Auto wird es Ihnen danken.
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