Mieten und Vermieten
§ 1 des Mietrechtgesetzes (MRG) regelt, welche Mietverhältnisse unter dieses Gesetz fallen.
https://www.jusline.at/gesetz/mrg
Angemessener Hauptmietzins („Marktmietzins“)
gilt für Mietgegenstände in Neubauten mit einer Baubewilligung nach dem 9. Mai 1945.
Einen offiziellen Mietspiegel in Österreich für Wohnungen gibt es nicht. Im Internet finden Nutzer eine Art Mietspiegel vor, der sich auf diese eine Stadt bezieht und keinen offiziellen Charakter besitzt. Der Mietspiegel in Österreich für Wohnungen ist mit dem deutschen Mietspiegel nicht zu vergleichen.
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Der Immobilienpreisspiegel ist eine Hilfe bei der Wohnungssuche, wenn der Nutzer den durchschnittlichen Mietzins in einer österreichischen Landeshauptstadt sucht. Ein Mietspiegel in Österreich für Wohnungen, der bei Streitigkeiten vor Gericht Bestand hat, ist nicht vorhanden.
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Die Mietpreise für eine Wohnung in den Landeshauptstädten sind im Immobilienspiegel aufgeführt. Diese betragen pro Quadratmeter in
- Innsbruck 8,87 Euro,
- Bregenz 8,03 Euro,
- Wien 8,78 Euro,
- Eisenstadt 6,65 Euro,
- Klagenfurt 6,70 Euro,
- St. Pölten 5,78 Euro,
- Linz 7,57 Euro,
- Salzburg 9,58 Euro
- Graz 7,68 Euro.
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Die österreichische Wirtschaftskammer gibt jährlich den aktuellen Immobilienpreisspiegel heraus. Dieser beinhaltet die Preise für Immobilien und Grundstücke sowie die Mietpreise für Wohnungen und Geschäftslokale des Vorjahres.
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https://www.wohnadresse.at/mietspiegel-oesterreich-fuer-wohnungen/
Der Richtwert-Mietzins
kann im Vollanwendungsbereich des MRG in Altbauten mit Baubewilligung vor dem 9. Mai 1945 und einer Ausstattungskategorie von mind. C vorgeschrieben werden.
Vom Richtwert werden Zu- und Abschläge vorgenommen.
Richtwertgesetz (RichtWG): https://www.jusline.at/gesetz/richtwg
https://mietervereinigung.at/News/841/49153/Mietzinserhoehung-und-Indexanpassung-2019
Muster Mietvertrag:
https://vki.at/sites/vki.at/files/attachments/mustermietvertrag_altbauwohnung_0.doc
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