Darf ich meine zwei Wohnungen zusammenlegen?
Richtig ist, dass eine solche Zusammenlegung von Wohnungen der Zustimmung der übrigen Eigentümer bedarf. Sofern diese Zustimmung nicht vorliegt, etwa weil sie dazu bereits in ihren eigenen Kaufverträgen oder im Vertrag ihre Zustimmung zu solchen Änderungen erteilt haben, müsste die Zustimmung von jedem einzelnen gesondert eingeholt werden. Die Hausverwaltung kann beim Einholen der Unterschriften allenfalls behilflich sein. Es kommt in diesen Fällen auch nicht darauf an, ob die Zusammenlegung der Wohnungen nach außen hin gar nicht sichtbar ist und daher eigentlich niemanden stört. Es werden allgemeine Teile in Anspruch genommen und dafür müssen grundsätzlich alle Eigentümer zustimmen. Weigert sich einer, kann dessen Zustimmung durch das Gericht unter bestimmten, im Gesetz geregelten Voraussetzungen, ersetzt werden.
https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/darf-ich-meine-zwei-wohnungen-zusammenlegen/400051058
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