Last News:

Namensschilder: Auch Privatvermieter gefordert

Jeder private Vermieter, jede private Vermieterin und jede Genossenschaft betreffe die Pflicht der Geheimhaltung, ließen die Datenschützer von ARGE Daten am Freitag wissen. Und sie empfehlen Betroffenen, Schadenersatz zu fordern. Laut ARGE Daten ist diese Lösung die „einzige rechtskonforme Vorgangsweise“. Das Verbot der Kenntlichmachung bestehe aber schon länger. „Diese Verpflichtung zur Anonymität ist nicht neu und gilt seit 1980, seit Mai 2018 sind jedoch die Sanktionsmöglichkeiten verschärft“, hieß es in einer Stellungnahme.

Wie berichtet, ersetzt die städtische Gemeindebauverwaltung nach einer Beschwerde eines Mieters bis Jahresende alle Namensschilder auf den Klingelbrettern von 220.000 Wohnungen durch anonymisierte Top-Nummern. Grund für die Umrüstung ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Rund 1.000 Euro Schadenersatz

Verstoßen Hausverwaltungen bzw. Vermieter gegen die Regelung, könne man Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen, wobei dies zu einem „eher zahnlosen Verwaltungsverfahren“ führe, „das relativ langwierig ist und für die Betroffenen in der Regel keinen unmittelbaren Nutzen hat“. Effizienter sei eine Unterlassungs- und Schadenersatzklage beim Zivilgericht. Denn mit dem Anbringen des Namens in einem öffentlichen Bereich ohne ausreichende Zustimmung erfolge eine Datenschutzverletzung.

„Allein aus diesem Titel gebührt ein immaterieller Schadenersatzanspruch, der zwar für Türschilder noch nicht ausjudiziert ist, bei vergleichbaren Fällen aber etwa 1.000 Euro pro Betroffenen betragen hat“, so ARGE Daten. Sie empfiehlt nach Abmahnung des Vermieters oder der Hausverwaltung und nach einer Frist von drei bis sieben Tagen, 1.000 Euro Schadenersatz zu fordern und notfalls einzuklagen.

Mieteranfrage brachte Stein ins Rollen

Ein Wiener Mieter hatte angefragt, warum sein Name ersichtlich sei. Daraufhin prüfte die für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständige Magistratsabteilung 63 den Sachverhalt. Das Ergebnis: Alle Namensschilder müssen weg. Also hat das klassische Klingelschild bei Wiener Wohnen jetzt ausgedient, statt Nachnamen würden nun auf der Gegensprechanlage neutrale Top-Nummern angebracht, schildert Wiener-Wohnen-Sprecher Markus Leitgeb.

„Das sind 220.000 Wohnungen in rund 2.000 Wohnanlagen, bei denen wir jetzt kontinuierlich die Gegensprechanlagen umstellen müssen“, so Leitgeb. Bis alle getauscht sind, dauert es. Man sei aber zuversichtlich, dass der Tausch bis Ende des Jahres abgeschlossen sein werde.

Name kann danach wieder angebracht werden

Wer seinen Namen am Klingelschild behalten will, könne das tun, so Leitgeb: „Jede Mieterin und jeder Mieter im Gemeindebau kann es ebenso machen wie in einer Genossenschaft oder einem Privatbau: sich ein Pickerl oder ein kleines Kärtchen nehmen und die Nummer mit dem Familiennamen oder einem anderen Erkennungszeichen bekleben. Seitens Wiener Wohnen dürfen wir das aber nicht mehr.“

https://wien.orf.at/news/stories/2941086/

Die Interessen von Mietern, anonym zu bleiben, sind demgegenüber meist sehr gering, sodass Klingelschilder mit Namen auch bei Anwendbarkeit der DSGVO zulässig wären. Nur in höchst seltenen Sonderfällen – Personen im Zeugenschutzprogramm, Opfer von Stalking – überwiegen die Geheimhaltungsinteressen eines Mieters, sodass er der Namensnennung am Klingelschild widersprechen könnte. Inzwischen hat auch die EU-Kommission die Zulässigkeit der Namensnennung auf Klingelschildern bestätigt. Es ist daher zu hoffen, dass Wiener Wohnen die durchaus kostspielige „Anonymisierung“ absagt. Ansonsten drohen der kommunalen Hausverwaltung nämlich Klagen von Mietern auf Nennung ihres Namens; diese ist nämlich verkehrsüblich, und eine Anonymisierung würde die vertragliche Nutzung des Mietobjekts einschränken.

https://derstandard.at/2000089796104/Warum-der-Name-auf-dem-Klingelschild-bleiben-darf

„Wir haben von vielen MieterInnen die Rückmeldung, dass sie ihre Namensschilder behalten wollen. Daher stoppen wir die Entfernung, solange es keine klare Rechtsmeinung zu dem Thema gibt“, erklärte Gaal. Auch die bisher gegen Topnummern getauschten Schilder werden wieder mit Namen versehen. Das betreffe fünf Prozent aller Gegensprechanlagen. Die Kosten trage Wiener Wohnen.

Wer eine Topnummer vorzieht, kann das bei Wiener Wohnen schriftlich melden, hieß es in der Aussendung. Bei neuen Mietern wird eine anonymisierte Topnummer an der Gegensprechanlage angebracht. Ihnen bleibt es freigestellt, ob sie ihre Klingel mit dem Namen beschriften wollen – oder nicht.

Arge Daten riet sogar dazu, auf Schadenersatz zu klagen

Ursprünglich betonte vor allem die Arge Daten, dass das Entfernen der Namen die „einzige rechtskonforme Vorgangsweise“ sei. Das Verbot der Kenntlichmachung bestünde im Übrigen ohnehin schon länger, hieß es damals: „Diese Verpflichtung zur Anonymität ist nicht neu und gilt seit 1980, seit Mai 2018 sind jedoch die Sanktionsmöglichkeiten verschärft“, so die Arge Daten in einer Stellungnahme. Sie empfahl sogar nach Abmahnung des Vermieters oder der Hausverwaltung und nach einer Frist von drei bis sieben Tagen, 1000 Euro Schadenersatz zu fordern und notfalls einzuklagen.

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wien/stadtpolitik/1004838_Namensschilder-sollen-bleiben.html

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: