Bauvorhaben Ulmgasse 34 b – Rechtsstellung der Nachbarn in Bauverfahren
Ansuchen um die Bewilligung für den Um- und Zubau zweier Einfamilienhäuser zu 12 Wohneinheiten, von 12 Pkw-Abstellplätzen im Freien sowie zur Vornahme von Geländeveränderungen…
Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 11. Mai 2018, bei der Behörde (Bau- und Anlagenbehörde, Europaplatz 20, 8020 Graz) schriftlich Einwendungen erhoben werden.
Edikt BAB-028056/2017
Wiener Zeitung vom 28. März 2018
https://www.graz.at/cms/beitrag/10311328/7764839/Edikt_Ulmgasse-_1.html
https://www.graz.at/cms/dokumente/10311328_7764839/7f2abc71/Edikt%20Ulmgasse.pdf
Infos zum Bewilligungsverfahren siehe
Steiermärkisches Baugesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000070
Die Rechtsstellung des Nachbarn in Bauverfahren:
Auf gute Nachbarschaft!!
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Mit Baubeginn in Kürze muss gerechnet werden, na eventuell machen einige Eigentümer einen kleinen Ortswechsel 🙂
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