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Bauvorhaben Ulmgasse 34 b – Rechtsstellung der Nachbarn in Bauverfahren

Ansuchen um die Bewilligung für den Um- und Zubau zweier Einfamilienhäuser zu 12 Wohneinheiten, von 12 Pkw-Abstellplätzen im Freien sowie zur Vornahme von Geländeveränderungen…

Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 11. Mai 2018, bei der Behörde (Bau- und Anlagenbehörde, Europaplatz 20, 8020 Graz) schriftlich Einwendungen erhoben werden.

Edikt BAB-028056/2017

Wiener Zeitung vom 28. März 2018

https://www.graz.at/cms/beitrag/10311328/7764839/Edikt_Ulmgasse-_1.html

https://www.graz.at/cms/dokumente/10311328_7764839/7f2abc71/Edikt%20Ulmgasse.pdf

Infos zum Bewilligungsverfahren siehe

Steiermärkisches Baugesetz

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000070

Die Rechtsstellung des Nachbarn in Bauverfahren:

http://gemeindebund.at/website2016/wp-content/uploads/2017/11/rfg-02_2017_die-rechtsstellung-des-nachbarn-im-bauverfahren.pdf

2 Kommentare zu Bauvorhaben Ulmgasse 34 b – Rechtsstellung der Nachbarn in Bauverfahren

  1. Auf gute Nachbarschaft!!

    Gefällt 1 Person

  2. Mit Baubeginn in Kürze muss gerechnet werden, na eventuell machen einige Eigentümer einen kleinen Ortswechsel 🙂

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