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Nachzahlungen und Guthaben (§ 34 WEG)

§ 34 WEG 2002

(1) Die Abrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode jedem Wohnungseigentümer an die in § 24 Abs. 5 bestimmte Anschrift zu übermitteln. Sodann ist den Wohnungseigentümern in geeigneter Weise Einsicht in die Belege – bei Belegen auf Datenträgern Einsicht in Ausdrucke der Belege – zu gewähren. Wenn ein Wohnungseigentümer dies verlangt, sind für ihn gegen Kostenersatz Kopien (weitere Ausdrucke) der Belege anzufertigen. Der Anspruch der Wohnungseigentümer auf Rechnungslegung verjährt in drei Jahren ab dem Ende der Abrechnungsfrist.

(4) Soweit nichts anderes vereinbart oder beschlossen wird, ist ein sich aus der Abrechnung zu Gunsten eines Wohnungseigentümers ergebender Überschussbetrag auf dessen künftige Vorauszahlungen auf die Aufwendungen für die Liegenschaft gutzuschreiben. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Fehlbetrag zu Lasten eines Wohnungseigentümers, so hat dieser den Fehlbetrag innerhalb von zwei Monaten ab der Rechnungslegung nachzuzahlen. Im Fall des Wechsels eines Wohnungseigentümers ist derjenige zur Nachzahlung verpflichtet, der im Zeitpunkt von deren Fälligkeit Wohnungseigentümer ist.

Ein Kommentar zu Nachzahlungen und Guthaben (§ 34 WEG)

  1. „Ils sont fous, ces Romains!“ – „Sono pazzi questi romani“

    Für die Ulmgasse Wohnanlage schreibt der Hausverwaltungsvertrag zwischen OGRIS Kärnten WEG vor, die Abrechnung spätestens Ende März allen Eigentümern zukommen zu lassen!!!

    Alles Recht und schön, jetzt haben die Eigentümer die Abrechnung termingerecht Ende März erhalten, die zur Kontrolle notwendigen Unterlagen legt diese „HV“ aber erst irgendwann im Juni (so schreibt dieser) also mindestens später als 2 Monate NACH diesem Einzahlungstermin für eine Nachzahlung!!!

    Das bedeutet, der Hausverwalter verlangt von mir das ich seine Abrechnung ohne eine Kontrollmöglichkeit als RICHTIG akzeptieren muss ??? !!!!

    Diejenigen Eigentümer welche der HV einen Bankeinzug gegeben haben, müssen damit rechnen, dass Ihre Nachzahlung sofort abgebucht wird und somit ebenso ohne Kontrollmöglichkeit einen Betrag bezahlen welcher eventuell nicht gerechtfertigt ist!!

    Ja spinnen die Römer…….

    ALLES WAS DAS BÖSE BENÖTIGT, UM ZU TRIUMPHIEREN,IST DAS SCHWEIGEN DER MEHRHEIT.“ (KOFI ANNAN) http://www.hansrotenhan.com/2016/11/338/

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