Verschärfter Datenschutz nimmt Vermieter in die Pflicht
Vom 25. Mai 2018 an gibt es erstmals in der Europäischen Union (EU) ein einheitliches Datenschutzrecht. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bindet im Prinzip alle, die Angaben von EU-Bürgern verarbeiten, nutzen und speichern.
Eigentlich zielen die Regeln auf Internetgiganten wie Google, Amazon und Facebook. Deren Sammeleifer sollen die Vorgaben bremsen. Zum Beispiel, indem Daten aus der EU grundsätzlich nur noch auf Servern innerhalb der Union gespeichert werden dürfen und nicht mehr irgendwo auf der Welt in irgendeiner Cloud.
Wer glaubt, das sei alles weit weg, der irrt: „Die EU spricht zwar von Unternehmen, aber kleine Privatvermieter kommen da auch nicht raus”, betont Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland. Denn Vermieter erheben und verarbeiten ebenfalls Daten: die ihrer Mieter.
Zu den neuen Vorgaben gehört nicht nur das sichere Abspeichern einschließlich Schutz vor Datenklau, sondern auch zu dokumentieren, was mit den Angaben passiert und wer Zugriff hat. Das kann außer dem Eigentümer zum Beispiel die Hausverwaltung sein. Sehr häufig werden es jedoch auch von Vermieter und Verwaltung beauftragte Ablesedienste sein.
Sobald solche Dritten ins Spiel kommen, nimmt die Verordnung Vermieter in die Pflicht.
…
Die Daten von Mietern dürfen nicht ewig in den Computer-Speichern des Eigentümers herumgeistern. Der neuen Regel zufolge sind sie „ohne unangemessene Verzögerung” zu löschen. Und zwar, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben. Das wird normalerweise beim Auszug sein. „Wenn gekündigt wurde, die Nebenkostenabrechnung und die Kaution abgerechnet sind, ist die Sache erledigt”, sagt Heilmann. Danach hat der Vermieter die Löschtaste zu drücken.
Den mit der DSGVO verbunden Aufwand nennt Beate Heilmann „einen Wahnsinn”. Die Anwältin erwartet, dass Eigentümer die ihnen entstehenden Mehrkosten auf die Miete aufschlagen. Die Vorschrift einfach ignorieren, geht kaum. Bei Verstößen droht die EU horrende Geldstrafen an: bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens.
Ja und wie kann ich das überprüfen ob zB. die Hausverwaltung meine Daten löscht, bekomme ja schon jetzt nicht einmal Einblick in den Abrechnungsunterlagen. Die HV Ogris hat mir eine Nachzahlung – Jahresabrechnung geschickt, aber Belege – Unterlagen für eine Kontrolle sollten erst Monate säter kommen……So bin ich gezwungen die Nachzahlung nicht zu überweisen…… http://www.pm-anwaelte.at/de/publikationen/vorarlberg-online/uneingeschraenktes-einsichtsrecht
LikeLike