Dachlawinen und herabstürzende Eiszapfen
Wenn es zu tauen beginnt, steigt die Gefahr für Dachlawinen. Hausbesitzer sind dafür verantwortlich, dass ihre Dächer nicht zur Gefahr für Passanten werden
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Eigentümer müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass Schnee und Eis vom Dach entfernt werden. Da das ein gefährliches Unterfangen ist, werden in der Regel Professionisten dafür engagiert. Die Haftung des Hauseigentümers ist auf diese Unternehmen übertragbar, wenn ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wird, erklärt Geppl. Ganz so einfach ist es aber nicht. Die zivilrechtlichen Forderungen, die bei Sach- oder Personenschaden gestellt werden können, unterscheiden sich von Fall zu Fall und können auch davon abhängen, ob gegenüber dem Geschädigten eine vertragliche Sorgfaltspflicht verletzt wurde, meint der Wohnrechtsanwalt:
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Beim Hausbetreuer Attensam können von Hauseigentümern Winterservice-Pakete gebucht werden, die auch eine Tauwetterkontrolle inkludieren. „Dabei wird von unten auf das Dach geschaut und überprüft, ob es Überhänge und Eiszapfen gibt“, erklärt Pressesprecher Denis Marinitsch. Im Fall des Falles steigen die Mitarbeiter aber nicht selbst aufs Dach, sondern sichern den Gehsteig mit Tauwetterstangen ab und rufen, sofern Gefahr im Verzug ist, die Feuerwehr oder informieren die Hausverwaltung, die dann wiederum Dachdecker oder Spengler vorbeischickt. „Das sollte wirklich jemand aus dem Fachgebiet machen“, betont Othmar Berner, Bundesinnungsmeister der Dachdecker, Glaser und Spengler. Denn das Schneeräumen auf dem Dach sollte nur mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden. Zudem könne ein Laie auch Schaden am Dach anrichten. Die Profis arbeiten mit Schaufeln, Spaten und Holzhämmern zum Aufklopfen leichter Vereisungen. Außerdem kommen biologische Streusalze zum Einsatz, erzählt Berner.
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Schneestangen, die im Winter an den Fassaden von Häusern lehnen, sind übrigens kein Ersatz für das Schneeräumen auf dem Dach: „Es mag sein, dass mancher Hauseigentümer glaubt, dass die Fußgänger bei einem solchen Warnhinweis selbst aufpassen müssen“, sagt Jurist Geppl. „Die Haftung der Eigentümer kann man so aber nicht ausschließen.“
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https://derstandard.at/2000052415954/Dachlawinen-Die-Gefahr-die-vom-Hausdach-kommt
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