Beschlussfassung ohne Mehrheit?
Ich wohne in einer Eigentumsanlage mit 200 Parteien. Wir möchten einen Förderantrag für Sanierungsmaßnahmen stellen, bekommen aber keinen Mehrheitsbeschluss zustande, weil die Hälfte der Besitzer nicht hier wohnt. Welche Möglichkeiten gibt es?
Daniela Kager: Zuerst ist zu klären, ob der Wohnungseigentumsvertrag allfällige, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Mehrheiten bei Beschlussfassungen vorsieht. Eine thermische Sanierung der Liegenschaft und etwaige in diesem Zusammenhang stehende Fördermaßnahmen sind Angelegenheit der außerordentlichen Verwaltung. Nach § 29 WEG ist dafür ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft notwendig. Grundsätzlich hat sich (sofern beauftragt) die Hausverwaltung um eine entsprechende Beschlussfassung zu kümmern und eine Eigentümerversammlung einzuberufen, wobei einzelne ihr Stimmrecht auch durch bevollmächtigte Vertreter ausüben können.
Ist von vornherein ersichtlich oder aus den Erfahrungen der Vergangenheit bereits absehbar, dass ein notwendiges Präsensquorum nicht erreicht werden wird, besteht die Möglichkeit eines Umlaufbeschlusses gemäß § 24 Abs. 1 WEG. Sollte auch in dieser Form kein Beschluss zustande kommen, kann die Zustimmung einzelner Eigentümer in weiterer Folge bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch einen Beschluss des Außerstreitrichters, der auf Antrag tätig wird, ersetzt werden. Jedoch kann jeder überstimmte Eigentümer nach § 29 Abs 1 WEG innerhalb einer Frist von drei Monaten ab ordnungsgemäßer Kundmachung des Beschlusses bei Gericht dessen Aufhebung beantragen. Der Gang zu Gericht ist daher eine Möglichkeit, trotz einer möglicherweise nicht funktionierenden Gemeinschaft Beschlüsse zu fassen. Zu beachten ist aber natürlich, dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten und dem Risiko verbunden ist, dass ein positiver Entscheid auch wieder aufgehoben werden kann.
https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/kann-ein-beschluss-ohne-mehrheit-gefasst-werden/231.233.261
Wenn der Hausverwalter nicht will, dann kannst das vergessen UND er wird nicht wollen (höchstens er bekommt lt. vertrag seine 5%) er macht eventuell noch einen umlaufbeschluss, damit hat es sich aber, den dieser geht sowieso aus wie er möchte.
Für die ulmgassen häuser bedeutet das: Der HV bekommt kein geld für seine arbeit, den lt. vertrag ist keine „extra“ provision vorgesehen, weshalb soll er sich die arbeit antun, abgesehen davon ob der HV überhaupt geeignet ist für so ein vorhaben…..
Ihr könnt gott danken das eurer HV keine sanierung anstrebt……
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