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Ausreichend Wasserdruck im Haus muss sein

Immer wieder klagen Mieter über zu geringen Wasserdruck im Haus. Die Ursachen können verschieden sein – wie auch die Zuständigkeiten für die Beseitigung dieses Mangels. Fest steht: Der Mieter hat einen Anspruch auf einen ausreichenden Wasserdruck in seiner Wohnung.

Die häufigste Ursache sind verstopfte Filter. Das ins Haus fließende Trinkwasser passiert hinter dem Hauptwasserzähler, der sich zumeist im Keller befindet, einen Feinfilter, der Kalk, Eisen, Sand und andere Partikel zurückhält, die sich durch Bauarbeiten, Wartungsmaßnahmen oder Umkehr der Strömungsrichtung im Netz lösen. Gemäß Norm sind Filter bei Leitungen aus Metall, Verbundwerkstoffen und Kunststoff vorgeschrieben, um Beschädigungen sensibler Installationen zu verhindern. Rückspülbare Filter müssen alle zwei Monate gespült werden, nicht rückspülbare Filter sind alle sechs Monate zu wechseln – vom Vermieter. Denn die Wasserwerke sind nur bis zum Hausanschluss beziehungsweise bis zum Hauptwasserzähler zuständig. Danach beginnt die Verantwortung des Vermieters. Dieser kann den Filter entweder selbst reinigen oder erneuern oder damit ein Installateurunternehmen beauftragen.

Immer wieder fragen Mieter, wie sie den Wasserdruck im Haus messen beziehungsweise berechnen können. Der Leitungsdruck des Hausanschlusses kann auf dem Druckminderventil im Keller abgelesen werden. Die einfachste Methode, den Leitungsdruck in der Wohnung zu bestimmen ist, ein Manometer mit einem Doppelnippel vor den Wasserhahn zu schrauben und den Hahn voll aufzudrehen. Der Druck lässt sich dann an dem Messgerät ablesen. Noch einfacher ist es, die Füllzeit eines Zehnliter-Eimers bei vollständig geöffnetem Wasserhahn zu stoppen. 25 Sekunden entsprechen circa 5 bar, 38 Sekunden etwa 3,5 bar.

Der Versorgungsdruck der Trinkwasserleitungen im Ortsnetz beträgt zwischen 2 und 8 bar. Die Hausinstallationen sind bis zu einem Betriebsdruck von 10 bar ausgelegt. Wasserversorger müssen in Neubaugebieten einen Mindestwasserdruck von 2 bar für Erdgeschossgebäude garantieren. Pro Etage werden 0,50 bar hinzugerechnet. Bei historisch gewachsenen Gebieten beträgt der Mindestwasserdruck ebenfalls 2 bar für Gebäude mit Erdgeschoss, pro Etage werden 0,35 bar hinzugerechnet.

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1209/120928.htm

ÖNORM B2531

https://shop.austrian-standards.at/Preview.action?preview=&dokkey=443073&selectedLocale=de

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