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Rauchmelder und Brandschutz

Laut Statistik gibt es in Wohnungen mit Rauchmeldern deutlich weniger Todesfälle durch Rauchgasvergiftungen als in jenen ohne, dennoch sind nur etwa 20 % des österreichischen Wohnraumbestandes mit einem solchen Gerät ausgestattet. Denn während sie in anderen Ländern längst zur Standardausstattung jedes Haushaltes gehören (z. B. USA: 93 % aller Wohnungen und Häuser besitzen „Smoke Detector„), wird ihr Nutzen hierzulande von einem Großteil der Bevölkerung noch immer als überflüssig abgetan – trotz zahlreicher Aufklärungskampagnen und der Tatsache, dass Rauchwarnmelder eine wichtige Aufgabe erfüllen: Sie retten Leben, indem sie bei Bränden rechtzeitig mit akustischen oder optischen Signalen warnen.

Jährlich kommt es in Österreich zu etwa 25.000 Bränden mit einer Brandschadenssumme von über einer Milliarde Euro und durchschnittlich rund 100 zu beklagenden Todesopfern. Als Todesursache sind dabei in 80 % der Fälle die giftigen Bestandteile von Brandrauch und nur selten die unmittelbare Einwirkung von Feuer verantwortlich. … Zur Steigerung der Sicherheit in den eigenen Wänden müsse die österreichische Bevölkerung deshalb endlich ein Bewusstsein für die Wichtigkeit der Rauchmelder entwickeln – und zusätzlich zu den Neubauten auch den bestehenden Wohnraum nachrüsten, so der Experte.

Die OiB-Richtlinie 2 sieht vor, dass in Neubauten in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen sind Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder angebracht werden muss. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Obwohl diese Richtlinie mittlerweile in allen Bundesländern erfolgreich umgesetzt wurde, birgt der Gesetzestext aufgrund der Tatsache, dass er keine Bestimmung für das Nachrüsten des schon bestehenden Wohnraumes vorsieht, nach wie vor signifikante Unklarheiten und Probleme für die Etablierung von Rauchmeldern in Österreich. Eine erfreuliche Ausnahme stellt dabei das Bundesland Kärnten dar: Dort sind auch die Eigentümer schon bestehender Immobilien verpflichtet, diese rückwirkend mit einem Rauchwarnmelder aufzurüsten.

Unabhängig von der bestehenden Gesetzeslage sollten Verbraucher selbst die Initiative ergreifen und auf Basis des Selbstschutzes mit Rauchmeldern nachrüsten. „Die Investition hält sich in Grenzen und es kann ohne großen Aufwand leicht und effektiv das Risiko minimiert werden, bei einem Feuer zu Schaden zu kommen,“ ist sich Witke um die Vorteile der Lebensretter sicher.

Neben der CE-Kennzeichnung, die einer Verwaltungszeichen darstellt, müssen Rauchwarnmelder auf dem österreichischen Markt auch der Norm ÖNORM EN 14604 entsprechen. Zur besseren Verbraucherinformation gibt es mit dem „Q“ auch ein zusätzliches, unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Das „Q“ ersetzt keinesfalls die EN 14604, sondern ergänzt diese im Bezug auf Kriterien, die im Rahmen der Standard-Norm nicht gefordert werden. Eine verlässliche Entscheidungshilfe für BeraterInnen und VerbraucherInnen, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen.

Ein Rauchmelder sollte in waagerechter Position an der Decke befestigt werden. Es empfiehlt sich eine Installation in der Raummitte mit einem Mindestabstand von einem halben Meter zur Wand. An Dachschrägen sollten Rauchmelder etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes montiert werden. Die Geräte sollten allerdings nicht in der Nähe von Zugluft sowie an Luftschächten und Klimaanlagen installiert werden, da dort der Rauch abzieht.

http://www.wohnnet.at/bauen/rohbau/rauchmelder-9926188

Die OIB-Richtlinie 2 bzw. die folgenden Festlegungen gelten grundsätzlich für Neubauten, die nach dem 1. Jänner 2013 bei der Baubehörde eingereicht werden; für Umbauten, Zubauten und bauli- che Änderungen gelten die OIB-Richtlinie 2 bzw. die Festlegungen ebenso, jedoch unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit.

In der OIB-Richtlinie 2 finden sich auch die Vorgaben für die Brandabschnitte in Gebäuden (Ein Brandabschnitt ist ein Bereich, der im Schadensfall (Brandfall) bestimmungsgemäß ausbrennt und somit keinen Feuerüberschlag auf andere Brandabschnitte zulassen darf.).

https://www.oib.or.at/sites/default/files/richtlinie_2_26.03.15.pdf

Was sind erfahrungsgemäß die meisten Brandursachen im Haushalt? Worauf sollte man vorbeugend achten, um Brände zu vermeiden?

Breitgraf: Häufigste Ursache ist Unachtsamkeit oder ein falscher Umgang mit Geräten. Daher sollte man immer genau die Gebrauchsanweisung lesen. Und das gilt besonders auch für Männer. Eine Grundregel ist: Man sollte Gefahrenquellen oder auch eingeschaltete Elektrogeräte nie unbeaufsichtigt lassen. Eine große Gefahr besteht zum Beispiel beim Nachfüllen von Äthanolkaminen. Wenn die Flamme nicht mehr sichtbar ist, aber trotzdem noch an ist, kommt es beim Befüllen zur explosionsartigen Durchzündung. Generell gilt: Alles, was brennt, sollte sicher stehen. Das trifft vor allem auf Kerzen zu.

Wie gesagt, brennende Kerzen oder Ähnliches sollte man nie unbeaufsichtigt lassen. Kinder und auch Haustiere sollte man fernhalten. Für Lichterketten gilt: Besser ist es, wenn man moderne LED-Ketten verwendet als beispielsweise alte Lichterketten mit Minilämpchen. Denn sollte einmal eins dieser Minilichter ausfallen, erwärmen sich die restlichen umso mehr. Man sollte beim Kauf unbedingt darauf achten, dass die Ketten das GS-Prüfsiegel besitzen und nicht direkt an 220 Volt angeschlossen sind, sondern ein Trafo vorgeschaltet ist.

Gasgrillgeräte sollte man stets sicher betreiben: Man sollte eine Schlauchbruchsicherung verwenden und die Geräte nicht manipulieren, beispielsweise durch Aufbohren der Düsen. Bei Holzkohlegrills, die man nur im Freien anwenden sollte, sollte man ausschließlich zugelassene Anzündhilfen verwenden. Und niemals sollte man flüssige Brandbeschleuniger in die Glut spritzen: Dann besteht große Explosionsgefahr. Auch sollte man Grillgeräte nie innerhalb der Wohnung betreiben: Dann besteht die Gefahr einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung, und die verläuft oft tödlich.

https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/rauchmelder-sind-lebensretter-7169793.html

2 Kommentare zu Rauchmelder und Brandschutz

  1. Sicherlich sind die Rauchmelder in immer mehr Bauten und Städten vorgeschrieben. Doch wer will und kann das kontrollieren, dass diese Vorgaben eingehalten wird….

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    • Ich sehe hier die EigentümerInnen bzw. die Hausverwaltungen in der Pflicht. Auch wenn von Behördenseite nicht kontrolliert wird, drohen bei Nichtbefolgung einer gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelderpflicht wohl ein strafrechtliches Verfahren und eine Leistungskürzung oder sogar -verweigerung des Versicherers.

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