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Beschlüsse: Beschlussformular ohne Abgabetermin

Erfolgt eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren, kann eine einmal abgegebene Stimme bis zur Beendigung des Abstimmungsvorgangs geändert werden, weswegen dem Zeitpunkt der Beendigung des Vorgangs entscheidende Bedeutung zukommt!

Gemäß der OGH-Entscheidung 5 Ob 2306/96w ist es nicht sachgerecht, die Beendigung der Abstimmung und damit die Feststellung eines wirksamen Beschlusses dem alleinigen Verhalten des Initiators des Abstimmungsvorgangs zu überlassen!

Auch in diesem Fall ist der Abstimmungsvorgang zu einem Zeitpunkt beendet worden, als 45,26 % der Wohnungseigentümer ihre Stimme noch nicht abgegeben hatten!

Vgl. OGH-Entscheidung 5Ob191/13v:

Durch diese Vorgangsweise sei es gänzlich im Gutdünken der Antragsgegner bzw eines Mitarbeiters des Verwalters gelegen gewesen, das Ergebnis der Abstimmung zu ihren Gunsten zu beeinflussen, weil bei einem längeren Zuwarten … die Möglichkeit bestanden hätte, dass sich das Abstimmungsergebnis von einer Zustimmung zu einer Ablehnung hin ändere. Im konkreten Fall wäre es erforderlich gewesen, dass das Abstimmungsende für die Wohnungseigentümer zumindest bestimmbar gewesen wäre.

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