Was ein guter Hausverwalter kann
Wohnexperte Klaus Lugger warnt davor, bei der Bestellung einer Hausverwaltung nur auf das Geld zu schauen. 200 bis 300 Euro pro Haushalt und Jahr sind zu veranschlagen.
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Wohnungseigentümer suchen eine Hausverwaltung. Worauf sollten sie achten?
Klaus Lugger: Hausverwaltungen gibt es wie Sand am Meer, doch anhand von Qualitätskriterien fällt die Auswahl leichter. So sollte die HV zumindest an den Werktagen, Montag bis Freitag, fünf Stunden am Tag erreichbar sein und auch technisch dazu in der Lage, kleinere Instandhaltungsmaßnahmen selbst beurteilen zu können. Es kommt teuer, für alles Gutachten einholen zu müssen.
Wie teuer darf die Hausverwaltung selbst sein?
Lugger: 200 bis 300 Euro pro Jahr und Wohnung ist eine vernünftige Größenordnung für eine gute HV. Die billigste muss nicht immer auch die beste sein. Die Eigentümer sollten zumindest drei Angebote einholen und die Leistungen vergleichen.
Was dürfen die Eigentümer für dieses Geld erwarten?
Lugger: Alle zwei Jahre muss die Hausverwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz eine Hausversammlung abhalten. Dabei ist eine Tagesordnung zu behandeln. Die Eigentümer können Themenvorschläge einbringen. Weitere wichtige Aufgaben der HV sind die Heiz- und Betriebskostenabrechnung, die Schneeräumung, die Betreuung gemeinsamer (Grün-)Flächen sowie die Einleitung von Instandhaltungsmaßnahmen. Die HV kann schließlich auch eine Hausordnung vorschlagen. Damit sie gilt, braucht es einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümer.
Nachbarschaftsstreits fallen nicht in die Zuständigkeit des Hausverwalters?
Lugger: Konflikte können letztlich nur die betroffenen Parteien selbst lösen, am besten ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Natürlich kann die Hausverwaltung hier vermittelnd eingreifen.
Wie kann sich ein Eigentümer gegen einen „schwierigen“ Mieter wehren, der aus der Rolle fällt oder gar andere Nachbarn bedroht?
Lugger: Hier ist nicht die Hausverwaltung gefordert, sondern der Eigentümer selbst. Er hat in solchen Extremfällen die Verpflichtung, den Mieter zu kündigen. Schließlich geht es um den Erhalt des Wertes einer Wohnung bzw. einer Wohnanlage. Muss immer wieder die Polizei eingreifen, schmälert das den Wert einer Liegenschaft.
Wie werden Eigentümer eine Hausverwaltung, die nicht den Erwartungen entsprochen hat, wieder los?
Lugger: Die Mehrheit der Eigentümer kann die HV kündigen. Aber aufgepasst, sonst kann ein Fall eintreten, wie ihn mir eine TT-Leserin und Wohnungseigentümerin aus Kufstein geschildert hat: Nach langem Hin und Her gelang es der Frau und weiteren Eigentümern, eine ungeliebte HV rechtskräftig zu kündigen. Ein neuer Hausverwalter wurde bestellt, er hatte die Frau bei der Neuvergabe unterstützt.
Was ist da ungewöhnlich?
Lugger: Das dicke Ende kommt erst: Der neue Hausverwalter verkaufte seine Firma mitsamt den Aufträgen just an jenen Kollegen, den die Eigentümer zuvor in die Wüste geschickt hatten. Die Lehre daraus: Eigentümer sollten im Vertrag mit der HV festhalten, dass die Weitergabe der Hausverwaltung nur an jemand erfolgen darf, den die Eigentümer akzeptieren.
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http://www.tt.com/wirtschaft/standorttirol/12543492-91/was-ein-guter-hausverwalter-kann.csp
Ein Hausverwalter welcher nur 1/12 von den Kosten der Reinigung bekommt, noch dazu im fernen Kärnten beheimatet ist, hat wenig Möglichkeiten sich um eine Wohnanlage mit über 260 Wohneinheiten welche noch dazu 40 Jahre alt sind, zu kümmern!
Ich bezahle z.B. an Verwaltergebühren in der Wohnanlage 100.- (Jahr) für die Reinigung 100.- (MONAT!!!) also rund das 12 fache für die Reinigung.
Meine Frage wäre nur, wie macht das der Hausverwalter, wirtschaftlich rechnet sich das doch gar nicht?
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