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Harte Strafen bei Lohnverrechnungsfehlern!

Ursprünglich zielte das Lohndumping-Gesetz darauf ab, systematische Dumping-Löhne auf Baustellen oder in Gastronomiebetrieben zu verhindern. Jetzt wird es geändert und kriminalisiert damit auch jeden Abrechnungsfehler.

Die Unterentlohnung wird auch als Verwaltungsübertretung geahndet mit Strafen bis zu 50.000 Euro pro Fall.

Diese Verschärfung wird auch große Auswirkungen auf Abrechnungsfehler in Lohnbüros haben. „Denn künftig trifft das Gesetz… auch jeden kleinen Gewerbetreibenden„, sagt Roland Zachhalmel, Abrechnungsexperte bei Deloitte in Linz.

http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/wirtschaftsraumooe/Lohnverrechner-werden-fuer-Fehler-kuenftig-hart-bestraft;art467,1612294

Vgl. § 2. (1) Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – AVRAG:
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (Dienstzettel) auszuhändigen. Solche Aufzeichnungen sind von Stempel- und unmittelbaren Gebühren befreit.

(2) Der Dienstzettel hat folgende Angaben zu enthalten: …

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008872

 

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