Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare
„Viele Streitigkeiten rund ums Mietverhältnis werden als sogenannte Außerstreitverfahren vor dem Bezirksgericht oder vor der Schlichtungsstelle geführt“, sagt Christian Marth, Rechtsanwalt in Wien. In elf österreichischen Gemeinden – Wien, St. Pölten, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, Leoben, Mürzzuschlag, Neunkirchen und Stockerau – gibt es eine Schlichtungsstelle. Hier kann man zum Beispiel die Höhe der Miete und der Betriebskosten überprüfen lassen oder den Streit um die Rückgabe der Kaution klären. Mietzins- oder Räumungsklagen werden von den Gerichten im streitigen Verfahren entschieden. …
Auch Wohnungseigentümer können sich bei den meisten Auseinandersetzungen ans Bezirksgericht wenden. „Zu den außerstreitigen Verfahren zählen etwa die Überprüfung der Abrechnung, die Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft oder die Abberufung der Hausverwaltung. Besitzstörungs-, Unterlassungs- oder Zahlungsklagen gehören hingegen zu den streitigen Verfahren“, erklärt Sigrid Räth, Rechtsanwältin und Wohnrechtsexpertin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Wer sich gegen die anderen Hausbewohner stellt, braucht oft einen langen Atem…
Wie viel der Weg zu Gericht kostet, hängt vom Streitwert und von der Art des Prozesses ab. Verfahren vor der Schlichtungsstelle sind kostenlos. Wer einen Antrag im außerstreitigen Verfahren bei Gericht einbringt, muss 78 Euro zahlen. „Geht der Fall in die zweite Instanz, also ans Landesgericht, verdoppelt sich der Betrag auf 156 Euro pro angefochtener Entscheidung. 234 Euro werden fällig, wenn man weiter zum Obersten Gerichtshof geht“, erklärt Markus Riedl, Richter am Bezirksgericht Innere Stadt. Das sind die reinen Gerichtsgebühren, oft kommen noch die Kosten für einen Anwalt oder Sachverständigen dazu. Bei vielen Verfahren besteht zwar keine Anwaltspflicht, da rechtliche Themen aber sehr komplex sind, ist es empfehlenswert, sich von einem Profi vertreten zu lassen.
Im streitigen Verfahren werden die Kosten nach der Bemessungsgrundlage laut Gerichtsgebührengesetz festgelegt. Die Gebühren sind nach der Höhe des Streitwerts gestaffelt. … Vom Streitwert errechnen sich meistens auch die Kosten für die anwaltlichen Leistungen – zum Beispiel die Einbringung der Klage oder die Vertretung in einer Verhandlung.
Manche Anwälte verrechnen nach einem individuellen Stundensatz, andere nach Tarif. …
Wer die Kosten für Verfahren, Rechtsanwälte und Sachverständige schlussendlich zu tragen hat, entscheidet der Richter. In der Regel muss die unterlegene Partei neben den eigenen Ausgaben auch die Verfahrens- und allfälligen Vertretungskosten der Gegenseite übernehmen. ..
Wer sich auf einen Rechtsstreit einlässt, sollte sich also im Vorfeld gut informieren. Eine kostenlose Auskunft bekommt man am Amtstag (jeden Dienstag) beim zuständigen Bezirksgericht. Auch bei vielen Anwälten ist die erste Auskunft gratis. Wann und wo dieses Service angeboten wird, erfahren Ratsuchende bei der Rechtsanwaltskammer ihres Bundeslandes.
Anwaltskosten:
https://www.rakwien.at/?seite=anwaelte&bereich=anwaltskosten
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG):
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