Wenn Hunde beißen…
Hundebiss – wo melden?
Wer in Österreich einen Hundebiss melden will, muss grundsätzlich einen Arzt aufsuchen. Laut österreichischem Gesetz (§§ 17 und 41 Tierseuchengesetz) obliegt die Meldung des Vorfalls bei der Polizei nämlich dem behandelnden Arzt bzw. dem Krankenhaus, in dem das Bissopfer versorgt wurde.
Wer haftet für Hundebiss?
Rechtlich gesehen trägt der Hundehalter die volle Verantwortung für seinen Hund und auch für die Folgen von dessen Verhalten. Beißt ein Tier ohne jede Provokation zu, haftet der Besitzer also auch für sämtliche Folgen, die daraus entstehen: Verletzungen, Arztrechnungen und unter Umständen sogar Arbeitsausfälle. Allerdings ist es häufig nicht ganz leicht, diese Ansprüche durchzusetzen.
Wie viel Schmerzensgeld für Hundebiss?
Im österreichischen Gesetz ist nicht festgelegt, in welcher Höhe nach dem Biss von Hunden Schmerzensgeld zu zahlen ist. Grundsätzlich bemisst sich die Summe natürlich danach, welche Verletzungen und/oder Schäden entstanden sind, wie schwer diese sind und ob dadurch eine dauerhafte Schädigung zu erwarten ist. Es muss also stets über den Einzelfall entschieden werden.
Manchmal ist es möglich, mit dem Hundehalter direkt über Schadensersatzansprüche zu reden. Manche Hundebesitzer haben auch eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abgeschlossen, welche das Schmerzensgeld ebenfalls zahlen kann. Falls beide Möglichkeiten ins Leere laufen, bleibt dem Geschädigten nur noch der Weg zum Anwalt, um das Schmerzensgeld einzuklagen.
Was passiert nach einem Hundebiss mit dem Hund?
Werden Menschen durch Hunde verletzt, steht immer die Frage im Raum, ob das Tier eingeschläfert werden muss. In Österreich ist dies ganz klar geregelt: Sofern der Eigentümer des Hundes bekannt ist (gemeldet) und der Hund nachweislich gegen Tollwut geimpft ist, gibt es eine „Beobachtungsfrist“ von zehn Tagen.
Innerhalb dieser zehn Tage muss der Hund zweimal (einmal direkt nach der Verletzung, einmal am zehnten Tag der Frist) durch einen Tierarzt auf Tollwut untersucht werden. Beide Untersuchungsergebnisse müssen der Polizei und den Gesundheitsbehörden übermittelt werden. Sind beide Ergebnisse unauffällig, bleibt das Tier am Leben. Vor Schadensersatzansprüchen bzw. Klagen auf Schmerzensgeld schützt dies den Hundehalter natürlich nicht.Übrigens: Weigert sich der Hundehalter, dieser Pflicht nachzukommen, ist die Polizei/die Veterinärbehörde zu informieren.
Hundebiss – was tun? Von Arztbesuch bis Schmerzensgeld
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