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Was die Haushaltversicherung deckt

Im Gegensatz zu einer Gebäudeversicherung bezieht sich eine Haushaltsversicherung mehr auf den Innenraum. Doch Achtung: In einigen Bereichen überschneiden sie sich, dies kann unter Umständen zu einer Überversicherung führen. Grundsätzlich ersetzt eine Haushaltsversicherung den Wert bzw. die Wertminderung der versicherten Sachen, wenn diese bei einem der nachstehenden Ereignisse zerstört, beschädigt oder entwendet wurden. Außerdem werden die unvermeidlichen Folgeschäden ersetzt, die auf eines dieser Ereignisse zurückzuführen sind.

Feuer

Versichert sind:
Brand- und Feuerschäden, Schäden durch direkten Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen.

Nicht versichert sind:
Sengschäden, wie sie z. B. durch Zigarettenglut oder beim Bügeln entstehen können. Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Kurzschluss oder Überspannung.

Sturm

Versichert sind:
Schäden durch Sturm (Spitzengeschwindigkeit von mehr als 60 km/h) und Folgeschäden durch umstürzende Bäume usw. Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Nicht versichert sind:
Schäden durch Sturmflut, Überschwemmungen, Lawinen oder Lawinenluftdruck (Sind mit Sondervereinbarungen versicherbar), Schäden durch Bewegung von Felsblöcken oder Erdmassen im Zusammenhang mit Bauarbeiten jeglicher Art.

Einbruchdiebstahl

Versichert sind:
Schäden durch Einbruchdiebstahl und durch Beraubung. Folgeschäden wie Kosten einer notwendigen Schlossänderung. Beschädigung von Baubestandteilen. Schäden durch einfachen Diebstahl aus der Wohnung (z.B. bei unverschlossenen Türen) sind betraglich begrenzt.

Nicht versichert sind:
Boshafte Sachbeschädigung, Vandalismus (sind mit Sondervereinbarungen versicherbar).

Leitungswasser

Versichert sind:
Schäden durch Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen; Schäden durch Überlaufen von Wasser oder durch Wasserdampf, Frostschäden an wasserführenden Anlagen.

Minus: (nicht versichert sind)
Schäden durch Witterungsniederschläge und deren Rückstau, Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer, Plansch- oder Reinigungswasser, Hausschwamm.

Glasbruch

Versichert sind:
Schäden durch Zerbrechen von Tür- und Fensterscheiben (auch Isolierverglasungen) Schrank- und Bilderverglasungen, Spiegel und Glasplatten. Scheiben über 5 m2 sind nur gegen Zusatzprämie versichert.

Nicht versichert sind:
Schäden durch Zerkratzen, Verschrammen und Absplittern der Scheibenoberfläche. Beschädigung von Spiegelbelägen. Glasscheiben über 5 m2. Jede Art von Sonderverglasung sowie Hohlgläser (z. B. Trinkgläser, Vasen usw.)

https://www.wohnnet.at/finanzieren/versicherung/haushaltsversicherung-18965

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer als Privatperson erhoben werden, sofern diese berechtigt sind. Sind diese Ansprüche nicht berechtigt, hat sie die Funktion der Abwehr. Sie ist in Österreich, im Gegensatz zu anderen Staaten wie zB in Deutschland – üblicherweise automatisch in der Haushaltsversicherung inkludiert. Für die Privathaftpflicht besteht, im Gegensatz zu der Kfz- Haftpflichtversicherung, keine Versicherungspflicht. Dennoch zählt die Privathaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen, da eine Schadenersatzforderung Dritter schnell bedrohlich für die finanzielle Existenz werden kann.

Die Privathaftpflicht hat eine wichtige Doppelfunktion:

 Sie gewährt Deckung bei berechtigten Schadenersatzansprüchen anderer und deckt schuldhaft verursachte Schäden ab

 Sie bietet Abwehr gegenüber unberechtigten Schadensersatzforderungen

In beiden Fällen deckt die Versicherung etwaige Kosten für Gericht, Rechtsanwälte und Gutachten.

Da die eventuell in der Zukunft entstehende Schadenhöhe nicht vorausgesehen werden kann, wird die Versicherungssumme als Höchsthaftungsgrenze für Personen und Sachschäden sowie für reine Vermögensschäden definiert. Die empfehlenswerte Versicherungssumme sollte 750.000 € nicht unterschreiten. Eine höhere Schadensumme ist ratsam und wird gegen einen Preisaufschlag angepasst. In der Regel werden 1,5 Millionen als Versicherungssumme angeraten.

Der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen aufgrund eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögenschadens, der vom in der Polizze genannten versicherten Personenkreis verursacht wird. Unter Personenschäden fällt die Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen. Sachschäden sind die Beschädigung oder die Vernichtung von Sachen.

http://www.konsumentenfragen.at/cms/konsumentenfragen/attachments/2/3/5/CH2753/CMS1344432884081/haushaltsversicherung_2012_neu%5B1%5D.pdf

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