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Blumenkästen am Balkon

Experten beantworten Ihre Fragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal gibt Nadja Shah von der Mietervereinigung Auskunft.

Ich bin Mieterin einer Wohnung. Nachdem die Fassade neu gestrichen wurde, hat uns die Verwaltung geschrieben, dass wir Blumenkästen nur mehr nach innen ans Balkongeländer hängen dürfen. Kann die Verwaltung das verbieten? Die Begründung ist ein unharmonischer Gesamteindruck.

Sie haben das Innere der Wohnung gemietet. Wenn Sie die Blumenkästen nach außen hängen, nützen Sie damit äußere Teile des Hauses. Der Vermieter kann also ein solches Verbot aussprechen. Wenn er sagt, dass die Blumentöpfe nach innen gehängt werden müssen, können Sie sich als Mieter dagegen nicht wehren. Hängen Sie die Blumenkästen nicht nach innen, könnten Sie mit einer Unterlassungsklage konfrontiert werden. Der unharmonische Gesamteindruck ist ein ungeschicktes Argument von der Verwaltung. Das wichtigere Argument ist, dass es für den Vermieter durchaus ein Haftungsrisiko gibt, weil ein Blumentopf hinunterfallen und jemanden treffen könnte. Es könnte auch sein, dass die Fassade oder der darunterliegende Balkon vom Gießwasser beschädigt wird. Anders wäre es nur, wenn Sie beweisen könnten, dass Sie mit Wissen und Genehmigung des Vermieters die Kästen bisher so aufgehängt haben. Dann wäre eine einseitige Abänderung dieser Vereinbarung nicht möglich.

https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/verboten-blumenkaesten-am-balkongelaender/823.472

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