Hausbesorgerwohnung/Hausmeisterwohnung ohne Mehrheitsbeschluss bereits vermietet?
In den letzten Wochen wurde in der Wohnung des pensionierten Hausbesorgers im Haus A fleißig „gewerkelt“.
Wurde die im Eigentum der WEG Ulmgasse stehende Hausmeisterwohnung ohne Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft an den neuen Hausbetreuer vermietet und somit gegen § 28 (1) 8. WEG 2002 verstoßen?!
Wenn es sich um einen Mietvertrag mit einer hausfremden Person handelt, entscheidet darüber die Mehrheit der Miteigentümer nach grundbücherlichen Anteilen. Wenn aber ein Mietvertrag mit einem Miteigentümer abgeschlossen werden soll, ist die Zustimmung von allen erforderlich. Auch für den Verkauf der Hausbesorgerwohnung ist die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer notwendig.
https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/muessen-dem-verkauf-alle-zustimmen/92.899.239
Da für die Hausbesorgerwohnungen kein Nutzwert festgestellt wurde, stehen diese Wohnungen im anteilsmäßigen Miteigentum der Wohnungseigentümer/innen. Daher tragen diese auch die Kosten der Erhaltung und Instandsetzung sowie die Betriebskosten. Die Aufteilung der Kosten erfolgt nach den jeweiligen Mindestanteilen.
Nach einem Verkauf der Hausmeisterwohnungen muss daher neu parifiziert werden, was aber kein großes Problem darstellt. Die Entscheidung, ob Verkauf oder Vermietung hängt wohl mehr davon ab, welcher Verkaufs- bzw. Mietpreis erzielt werden kann. Günstig vermieten und alle Kosten tragen, ist nicht sinnvoll.
Weshalb soll sich die HV überhaupt anstrengen? Die Eigentümer haben eine HV gewählt die billig ist, möchte sagen billigst. Üblich sind für eine 85m² Wohnung 280.- bis 480.- im Jahr. Der Hausmeister, Hausbetreuer bekommt schon ein vielfaches mehr gegenüber der HV!
Die Eigentümer haben das was sie bezahlen, dass was sie wollten. Sprichwort:
Wer billig kauft, kauft am Ende teuer, meinen die Bewohner das dies bei einer Hausverwaltung nicht gültig ist?
Die Eigentümer haben mit Mehrheit beschlossen, eine Hausverwaltung welche einen guten Ruf, einen guten Vertrag und in Graz seinen Standort hatte, abzulehnen. Ein Eigentümer wollte per Gerichtsbeschluss die derzeitige Hausverwaltung verhindern, dürfte ja allgemein bekannt sein, ist jedoch nicht gelungen.
Die Eigentümer haben sich für eine Steuerung ihres Vermögens aus der Ferne entschieden.
Wie hoch sind die Preise für eine Hausverwaltung?
Die Preise für die Hausverwaltung richten sich nach der Anzahl der zu betreuenden Wohneinheiten und nach der Größe der Immobilie. Im Schnitt liegen die Preise österreichweit bei ca. 3,30 Euro pro m², wobei der Eigentümer nicht nur für seine Wohnfläche bezahlen muss, sondern es werden auch die allgemein genutzten Flächen der Wohnungseigentumsanlagen mit einem Aufteilungsschlüssel auf die Besitzer verteilt.
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