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Grillen auf Balkon oder Terrasse

Wir von 5 Minuten stellten uns daher die Frage: Ist das Grillen am Balkon oder der Terrasse einer Wohnung überhaupt erlaubt? Unser Anliegen wurde vom Rechtsanwalt Mag. Stefan Kathollnig rasch beantwortet: „Nicht nur Eigenheimbesitzer mit Garten, sondern auch Wohnungseigentümer und Mieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, auf Terrassen oder Balkonen zu grillen“, betont Katholling. Jedoch müssen laut dem Rechtsanwalt beim Grillen auf Terrassen oder Balkonen drei Voraussetzungen erfüllt werden. 

Die Hausordnung darf kein Grillverbot beinhalten

Üblicherweise ist Grillen auf Terrasse oder Balkon in Miet- und auch Eigentumswohnungen gesetzlich erlaubt, wenn die Hausordnung kein Grillverbot beinhaltet. Ein solches kann zulässigerweise in Hausordnungen aufgenommen werden und ist de facto auch in vielen Hausordnungen (vielfach bei Genossenschafts-Wohnungen) enthalten. „Verstöße können von Abmahnungen bis zur Kündigung des Mietvertrages führen“, erklärt uns Katholling. Bei Wohnungseigentümern ist bei wiederholten Verstößen eine Ausschlussklage aus der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 36 WEG möglich.

Auch die Nachbarn sollten nicht gestört werden

„Außerdem sollten die Nachbarn durch das Grillen nicht unzumutbar gestört werden“, empfiehlt Katholling. Der Rechtsanwalt betont, dass das ortsübliche Ausmaß nicht überschritten werden sollte. Unter anderem seien unzumutbare Geruchsbelästigungen zu vermeiden, um sich nicht dem Risiko einer Unterlassungsklage auszusetzen. Mit einem Elektrogriller sei man aber auf der sicheren Seite. „Wobei die Verwendung eines Holzgrillers nicht per se unzulässig ist“, so Katholling. Eine höchstgerichtliche Rechtsprechung, die zwischen Holz- und Elektrogrill unterscheidet, liege nicht vor. Sollte man sich als Nachbar von der Grillerei nebenan gestört fühlen, habe man die Möglichkeit mit zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen nach § 364 ABGB vorzugehen.

Unbedingt die Vorschriften beachten!

Des Weiteren bittet der Rechtsanwalt unbedingt die verwaltungsrechtliche Vorschriften der Kärntner Gefahrenpolizei und die Feuerpolizeiordnung zu beachten. Demnach muss ein Grill so aufgestellt und betrieben werden, dass eine Brandgefahr ausgeschlossen ist. „Insbesondere ist hier auf den Abstand des Grills zu brennbaren Materialien zu achten“, betont der Rechtsanwalt. Zudem sollte eine gute Standsicherheit des Grills gewährleistet sein. Bei einem Verstoß drohen den „Grillmeistern“ seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro. Eine stolze Summe, welche man sich ganz einfach sparen kann, indem man die Vorschriften einhält.

https://www.5min.at/201905206240/der-grill-ist-an-aber-ist-das-erlaubt/

Ein Kommentar zu Grillen auf Balkon oder Terrasse

  1. Ich habe bei dem Bau meiner Terrasse für einen geeigneten Grillplatz eine größere Fläche eingeplant. Hier habe ich mir einen Kamin-Grill gemauert. Wie Sie erwähnen, sollten die Nachbarn durch den Rauch möglichst nicht gestört werden. Dementsprechend habe ich den Platz auf meiner Terrasse und den Schornstein des Kamins ausgelegt.

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