Katzengitter erfordert Erlaubnis
Die Mieterhilfe gibt Auskunft: Jede geplante Veränderung außerhalb der Wohnung muss schriftlich beim Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung angemeldet werden. Nachdem ein Katzengitter außerhalb des Fensters – sprich am Rahmen oder an der Fassade selbst – angebracht wird, bedarf es hier also in jedem Fall einer Genehmigung.
Zustimmung des Vermieters nötig
„Ganz egal ob aus Sicherheitsgründen oder als Fluchtschutz für die Haustiere, es ist unbedingt die Zustimmung des Vermieters einzuholen“, so ein Sprecher der Mieterhilfe. Vorsicht ist zudem bei straßenseitigen Fenstern oder denkmalgeschützten Häusern geboten – hier könnte auch eine Zustimmung der zuständigen Behörde (in Wien MA 19 oder Bundesdenkmalamt) notwendig sein.
Wer diesen Schritt unterlässt und ohne Genehmigung Veränderungen vornimmt, setzt sich dem Risiko einer Besitzstörungs- und Unterlassungsklage aus. Dies bedeutet erhebliche Kosten. Tipp: Holen Sie daher die schriftliche Zustimmung schon vorab ein!
„Bitte beachten Sie, dass Installationen, die mit ‚baulichen Veränderungen‘ verbunden sind, also etwa Bohrungen in Fensterrahmen oder Hausfassade, unbedingt vorher von der Hausverwaltung oder dem/der EigentümerIn genehmigt werden müssen und nur von Fachleuten ausgeführt werden sollten‘, betont Persy.
Katzenbesitzer können Strafe bis 7.500 Euro zahlen
Katzenhalter, die ihre Fenster und Balkone nicht sichern, begehen Verwaltungsübertretungen und müssen mit Strafen bis zu 7.500 Euro rechnen. Gleiches gilt, wenn Katzen durch nicht gesicherte Fenster und Balkone zu Schaden kommen.
https://www.heute.at/oesterreich/wien/story/Wohnungskatzen–Vorsicht-vor-Fenstersturz–59885494
Keinen hat es gekümmert als vom 7. Stock in der Wohnanlage eine Katze runtergefallen ist, die Eigentümerin der Wohnung hat trotzdem kein Netz montiert, obwohl sie eine 2. Katzen hatte…..Weder Hausverwaltung, Hausbesorger noch Eigentümer welche dies mitbekommen haben, wurden tätig…..Tierschutz adios……
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