Hausbesorger geht in Pension/Rente! Was kommt auf die WEG zu?
Dem Hausbesorger gebührt gemäß altem Abfertigungsrecht eine Abfertigung in der Höhe von 14 Bruttobezügen.
Erfreulicherweise sind gesetzliche Abfertigungen befreit von Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und Kommunalsteuer.
Für Hausbesorger und Hausbesorgerinnen sowie Hausbetreuer und Hausbetreuerinnen, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, richtet sich die Abfertigung nach dem Arbeiter-Abfertigungsgesetz:
§ 2. (1) Dem Arbeitnehmer gebührt eine Abfertigung, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Auf diese Abfertigung sind die §§ 23 und 23a des Angestelltengesetzes … in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden.
Das Angestelltengesetz bietet auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung:
Also, ich würde viel lieber das hier umsonst verbrannte Geld meinen Enkelkinder geben! Haben die Steirer keinen Patriotismus mehr? Weshalb unterstützen sie nicht die einheimischen Firmen, Menschen, statt das Geld in ein anderes Bundesland zu tragen? Es sind bei Großaufträgen welche hunderttausende betragen, nur Firmen aus Kärnten ins Einsatz, mir kann keiner erzählen das diese billiger oder besser (man denke nur an die Anreise, Trennung, Entfernungszuschläge) sind als wir Steirer. Einen Hausverwalter zu wählen der fast 150km entfernt ist die Kontrolle der Anlage mit rund 260 Wohnungen einem Hausreiniger übergibt ist nicht sehr empfehlenswert für eine Wohnanlage.
Es ist offen gesagt eine Schande wie diese Anlage sein eigenes Bundesland, seine Heimat verkauft……
Niemals würden wir dies in unserer Wohnanlage zulassen…..
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