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Parkplatz ohne Zuordnung

Bei Wohnanlagen, die erst vor einigen Jahren fertiggestellt worden sind, ist auch klar geregelt, zu welcher Wohnung ein Autoabstellplatz gehört bzw. wer Eigentümer des jeweiligen Autoabstellplatzes ist. „Bei Anlagen, die vor einigen Jahrzehnten errichtet wurden, ist das in vielen Fällen nicht ganz so klar.“ Darauf verweist Pascal Knöpfler, MBA, dipl. Immobilienmanager bei 
RE/MAX Immowest Lauterach.

„Vor 50, 60 Jahren war der Besitz eines Pkw noch nicht selbstverständlich. Deshalb waren Parkplätze bei Wohnanlagen oft als Allgemeineigentum deklariert.“ Auch wenn einzelne Wohnungseigentümer seit mehreren Jahren den gleichen Parkplatz benützen und dieser sogar mit Namen oder dem Autokennzeichen markiert wurde, ist das rechtlich nicht bindend. Pascal Knöpfler: „Wer eine Wohnung in einer dieser Anlagen erwerben möchte, sollte sich genau danach erkundigen, ob ein markierter Parkplatz tatsächlich zur Wohnung gehört. Die Aussage der Vorbesitzer reicht nicht als Bestätigung.“ Soll die Aufteilung rechtlich haltbar werden, muss sie einstimmig, also von sämtlichen Miteigentümern, schriftlich bestätigt werden. Dann ist ein Eintrag im Grundbuch anzuraten.

https://epaper.vn.at/immo/2019/02/21/parkplatz-ohne-zuordnung.vn

Ein Kommentar zu Parkplatz ohne Zuordnung

  1. Nehme mal an das auch die Parkplätze in der Wohnanlage Ulmgasse 14 betroffen sind. Somit dürfte bei „Fremdbenützung“ eine Besitzstörungsklage eines einzelnen Eigentümers ins leere laufen…..

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