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Die kaputte Badewanne des Mieters…

Ich bin Mieter einer Wohnung. Beim Duschen ist ein Riss in der Badewanne entstanden. Wer muss eine neue Badewanne zahlen?

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist bei der Beurteilung, wer nun für die Erhaltung bzw. Erneuerung der Badewanne zuständig sein wird, laut Obersten Gerichtshof entscheidend, ob Wasser austritt oder nicht.

Kommt es durch den Riss zu einem Wasseraustritt, dann kommt es zu einer Schädigung der Bausubstanz. Was wiederum dazu führt, dass die Erneuerung der Badewanne in die Erhaltungspflicht des Vermieters fällt. In diesem Fall müssten Sie den Vermieter auffordern, die Sanierungsmaßnahmen zu veranlassen.

Verweigert der Vermieter die Sanierung können Sie Ihr Recht durchsetzen, indem Sie einen Antrag auf Sanierung bei der zuständigen Schlichtungsstelle bzw. dem zuständigen Bezirksgericht einbringen.

Verkleben sie den Spalt und kommt es dadurch zu keinem Wasseraustritt, ist auch die Erhaltungspflicht des Vermieters weg.

https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/wer-bezahlt-die-reparatur-der-badewanne-eines-mieters/400360220

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