Hausverwaltung kann zu Auftragsvergabe an bestimmte Firmen gezwungen werden
In Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung kann die Verwaltung durch Mehrheitsbeschlüsse „gezwungen“ werden, die Aufträge an andere Firmen zu vergeben.
Grundsätzlich hat die Verwaltung die Interessen aller Miteigentümer zu wahren und daher die Aufträge jeweils an den Bestbieter zu vergeben. Der Bestbieter ist aber nicht in jedem Fall der Billigstbieter, auch Referenzen etc. haben mit einzufließen.
In einem Verfahren auf Rechnungslegung könnte ebenfalls damit argumentiert werden, dass die Aufträge zu überhöhten Preisen vergeben wurden. Dabei ist aber das Prozesskostenrisiko zu bedenken.
Ja das wird sicher in Wohnanlagen funktionieren die sich um ihr Geld und Qualität kümmern, dort wo diese es nicht tun, ist Tür und Tor für Korruption geöffnet. Diese Wohnanlagen dürfen sich nicht wundern wenn sie mit hohen Nachforderungen konfrontiert werden oder ihre Wohnungen nicht diesen Wert am Markt erreichen, was andere Wohneinheiten sehr wohl bringen.
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