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Garagen 2017 – Nachzahlung + Sondervorschreibung!

Auf den ersten Blick scheint es, dass die Garagenanlage sich wieder leicht erholt, jedoch werden die Eigentümer/innen ersucht, zusätzlich zur üblichen Nachzahlung eine Sondervorschreibung für die Renovierung von zwei Garagendächern in der Höhe von 67 % der Bruttojahreskosten – ohne Vorlage der diesbezüglichen Rechnungen – bis Mitte Juli einzuzahlen!

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