Das leistet das Hausmeister-Service einer Reinigungsfirma (ÖNORM D 2050:2017-01):
Die ÖNORM D 2050:2017-01 legt die maximalen Quadratmeterleistungen (m2-Leistungen) in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung fest, die Arbeitnehmer je nach Tätigkeiten und Anforderungen ihrer Arbeitgeber zu erbringen haben. Das primäre Ziel ist dabei der Schutz der Arbeitnehmer vor Überforderung.
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4 Abgrenzung der Reinigungsleistungen
4.1 Unterhaltsreinigung
4.1.1 Vollreinigung
Diese Reinigungsleistung ist eine laufend wiederkehrende Reinigungsmaßnahme. Die Vollreinigung hat folgende Leistungen zu umfassen:
— Müllentleerung,
— Auffüllen von Bedarfs- oder Verbrauchsartikeln,
— Reinigung der Bodenflächen,
— Reinigung der waagrechten und senkrechten Oberflächen frei geräumter Einrichtungsgegenstände, — Reinigung der frei geräumter Fensterbänke und Heizkörper,
— Reinigung der frei geräumter Fensterbänke und Heizkörper,
— Reinigung von Türen, Schaltern, Steckdosen, Handläufen und Geländern von losen und leicht anhaftenden Verschmutzungen sowie die Entfernung von Spinnweben ohne die Verwendung von Steighilfen.
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4.1.2 Teilreinigung
Diese Reinigungsleistung ist eine laufend wiederkehrende Reinigungsmaßnahme, bei der vertragsmäßig bestimmte Leistungsarten in einer festgesetzten Reinigungshäufigkeit durchgeführt werden. Bei dieser sind, je nach Beauftragung, Teile der Vollreinigung in zu definierenden Intervallen, abwechselnd ohne Verwendung von Steighilfen durchzuführen.
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4.1.3 Sichtreinigung
Diese Reinigungsleistung ist eine laufend wiederkehrende Reinigungsmaßnahme.
Die Sichtreinigung hat folgende Leistungen zu umfassen:
— Müllentleerung,
— Auffüllen von Bedarfs- oder Verbrauchsartikeln,
— Entfernung von Griffspuren auf Glastüren sowie
— Entfernung augenscheinlich grober Verschmutzungen im Rahmen einer Sichtkontrolle auf Böden, waagrechten und senkrechten Oberflächen frei geräumter Einrichtungsgegenstände, Fensterbänken und Heizkörpern ohne Verwendung von Steighilfen.
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4.2.3 Stiegenhausreinigung in Wohnhäusern
— trockene/nasse Reinigung aller Stiegenhaus- und Gangflächen,
— Reinigung aller anderen Oberflächen wie Geländer, Handläufe, Postkästen, Feuerlöscher, Schalt- und Gegensprechanlagen, allgemeine Schmutzfangmatten, Schaukästen, Entfernung von Griffspuren auf der Eingangstüre und allen anderen allgemeinen Türen,
— trockene/nasse Reinigung von Waschküchen, Dach- und Trockenböden sowie allgemeinen Keller- flächen ohne Verwendung von Steighilfen.
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4.3 Generalreinigung
Die Generalreinigung ist eine gesondert beauftragte Reinigungsleistung, die über den Umfang einer laufend wiederkehrenden Vollreinigung hinausgeht.
Diese Reinigungsleistung hat sämtliche Oberflächen eines Raumes, wie z. B. Wand-, Boden- und Deckenflächen, Einrichtungsgegenstände (innen und außen), technische Raumausstattung (nur außen) und Beleuchtung (ohne Montagetätigkeiten), zu umfassen.
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Reinigungsbereiche mit jeweils gleichen manuellen m2-Leistungen sind in Tabelle 1 zusammengefasst.
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https://www.sauberplus.at/wp-content/uploads/2018/03/D2050.pdf
Hier die Zahlen für die Wohnanlage:
Grünfläche ~ 6.231 m2
asphaltierte Fläche ~ 9.097 m2
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