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Hausverwaltung zahlt heimlich Schweigegeld an Miteigentümer

Praxisfall:
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hatte im Vorjahr eine Balkon-Sanierung stattgefunden.

Es fand zunächst eine WEG-Versammlung statt. Auf dieser empfahl der Beiratsvorsitzende, der die Jahresabrechnung eingehend geprüft und nichts zu bemängeln hatte, diese als korrekt zu verabschieden.
Nach der Versammlung jedoch kamen einem Eigentümer, der eine Dachgeschoßwohnung hatte, Zweifel: war es wirklich korrekt, dass er – ohne Balkon – finanziell die Kosten einer Balkonsanierung der übrigen Wohnungen zu zahlen hatte?
Er kontaktierte einen Rechtsanwalt, der sich der Sache annahm und den Verwalter um Einblick in die Abrechnungsunterlagen anschrieb.

Doch diese Anfrage löste bei dem WEG-Verwalter Panik aus. Nicht ohne Grund!
Hatte er doch die Balkonsanierung in bar und ohne Rechnung “in die Wege geleitet”.
“Ohne Rechnung” bedeutet für die Wohnungseigentümergemeinschaft auch “ohne Handwerker-Garantie”.
Dies war besonders prekär, da eine Prüfung der Handwerkskammer zeigte, dass diese Handwerker nicht die nötigen Fachkenntnisse hatten, also nicht “befähigt” waren.
Weiter: die Handwerker hatten ihre Einnahmen nicht versteuert, da es keine offizielle Rechnung gab und der Betrag in bar bezahlt wurde.
Für den Bargeldtransport hatte der Verwalter gesorgt. Er war mehrmals mit hohen Barabhebungen von Konto der WEG zum Wohnort der Handwerker gefahren.
Zudem ist anzunehmen, dass von dem gezahlten Bargeld auch andere, Balkonsanierungs-fremde Leistungen, z.B. in den Wohnungen der Verwaltungsbeiräte dieser WEG und im Haus des Verwalters vorgenommen wurden. Mehr hierzu an anderer Stelle…
Zurück zur Anfrage des Rechtsanwalt, Einblick in die Abrechnungsunterlagen zu nehmen.
Dies Anfrage führte beim Verwalter und dem Beiratsvorsitzenden zu Panik und einem “spontanen” Vorschlag, dem kritischen Wohnungseigentümer Geld anzubieten.
Juristisch handelte es sich um den Vorschlag einer “außergerichtlichen” Einigung.
Doch: weder der Verwalter noch der Beiratsvorsitzende waren bevollmächtigt, eine solche Einigung ohne (!) das Wissen der übrigen Miteigentümer auszuhandeln.
Aber es kam noch schlimmer: die übrigen Miteigentümer wurden nicht nur nicht informiert, sie wurden auch zur Kasse geben, da der Verwalter den Betrag der “außerordentlichen Einigung” – sprich Schweigegeld – vom Konto der WEG bezahlte.
Und zwar in enger Zusammenarbeit mit dem Beiratsvorsitzenden der Eigentümergemeinschaft, der dieses Verhalten vertuschte, das er alle Jahresabrechnungen des Verwalters als geprüft, korrekt und einwandfrei verteidigte.
So verwundert es nicht, dass sich auf dem Formular der “außerordentlichen” Einigung, das auch der Rechtsanwalt erhielt, der Beiratsvorsitzende, der die Schweigegeld-Vertragsverhandlungen mit der kritischen Eigentümer führte, sich noch fälschlicherweise als “bevollmächtigt von der Eigentümergemeinschaft” auswies.
Es wurde nun eine Betragszahlung zugunsten des Miteigentümers ausgehandelt, mit der Gegenleistung, dass
a) die Beschlussanfechtungsklage nicht weiter betrieben würde und
b) n i e m a n d in der Wohnungseigentümergemeinschaft von dieser “außergerichtlichen” Einigung erfahren sollte. Ins besondere nicht der Eigentümer der Nachbarwohnung, der in der gleichen Situation ohne Balkon war.

Bekannt wurde später, dass z.B. die Bäder der Beirats-Wohnungen neu saniert wurden. Vom gleichen Handwerker-Team und zur gleichen Zeit. Aber auch der Verwalter wird persönliche Vorteile erhalten haben…..

Der oben genannte Verwalter ist heute noch hauptberuflich tätig.

https://www.hausverwaltercheck.com/weg-verwalter-und-beirat-zahlen-schweigegeld/

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