Betriebskostenabrechnung 2017 – am teuersten sind die Hausmeister (mehr als ein Viertel der Kosten)!
Anteil in % | Veränderung | |
Betriebskosten | an Kosten | zu 2016 |
Grundsteuer | 4,19% | 0,00% |
Kanalgebühr | 9,85% | 0,46% |
Müllabfuhr | 4,87% | -2,54% |
Kaltwasser | 6,01% | 2,68% |
Strom allgem. | 1,36% | 6,68% |
Verwaltungshonorar | 2,97% | 4,00% |
Gebäudeversicherung | 3,75% | 1,51% |
Hausbetreuung mit Abfertigung | 26,31% | -6,74% |
Instandhaltung | 2,35% | 41,46% |
Liftkosten | 3,50% | 11,72% |
Bankspesen/KESt | 0,17% | -14,70% |
Zinsertrag | -0,01% | 1,41% |
Aufwand Reparaturfonds | 14,52% | 0,00% |
Sauna/Solarium Einnahmen netto | -0,02% | 176,82% |
Summe Heizkosten | 20,18% | 4,79% |
Betriebskosten gesamt | 100,00% | 0,36% |
Summe Ertrag Waschküche netto | -8,16% |
Erläuterungen:
Müllabfuhr: Sperrmüll-Abholungen wurden heuer unter Instandhaltung verbucht, daher nur buchhalterisch Senkung der Müllabfuhrkosten.
Hausbetreuung: Die Bruttolöhne sind trotz Lohnerhöhung um ca. 3 % gesunken. Es ist von einer verringerten Urlaubskonsumation und der damit verbundenen Einsparung von Urlaubsvertretungen auszugehen. Das wird in den nächsten Jahresabrechnungen zu spüren sein. Weiters ist der DG-Beitrag unnatürlich um 27 % gesunken. (?)
Da auch dieses Jahr das letzte Blatt „Geldverkehrsrechnung“ wieder nicht beigefügt wurde, ist den EigentümerInnen der tatsächliche Stand des Bankkontos und der Sparbücher sowie die Höhe der Rückstände nicht ersichtlich.
Bis heute wurden von der Hausverwaltung Ogris nicht alle Bankkontoauszüge des Jahres 2016 zur Einsicht zur Verfügung gestellt, geschweige denn die Ungereimtheiten zwischen den vorhandenen Auszügen und der laut Betriebskostenabrechnung 2016 durchgeführten Buchungen geklärt. Stattdessen wird im Begleitschreiben zur Betriebskostenabrechnung 2017 wiederum auf einen erforderlichen schriftlichen Einspruch beim zuständigen Gericht verwiesen – ansonsten muss man halt mit etwaigen Fehlern leben, denn Antwort von der Hausverwaltung gibt’s nämlich nicht…
Die Belege zur Jahresabrechnung 2017 liegen – laut Begleitschreiben zur Jahresabrechnung – erst ab 25.6.2018 (!) im „Büro der Hausverwaltung“ zur Einsichtnahme auf….
Betriebskostenabrechnung 2017 – erst ab 25. Juni kontrollierbar!!!
Sollte wohl heissen “ erst ab 25.Juni 2018 kontrollierbar “ Bevor Ihr alles kontrollieren könnt, hat ein jeder Bewohner einen Lotto 6er 🙂 Am besten Ihr holt eure Goldstücke, sprich Hausreiniger als Unterstützung für die Kontrolle – Herzlichst aus Klagenfurt, der Heimat eures Lieblings :-))))))) Weiteres möchte ich der Wohnanlage ein tolles Lied empfehlen „Brenna tuats guat“ https://www.youtube.com/watch?v=l-XYBJOKNMg Da fangen sogar noch die 80 -Jährige an zum tanzen…. :-)))
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Alleine NUR für die Reinigung gebe ich als Eigentümer / Mieter an die 100.- Euro/1400.- ATS im Monat aus !! Sind im Jahr an die 1200.- – Die meisten Pensionisten erreichen nicht dieses Monatsgehalt !!! Mich wundert es nicht das in der Wohnanlage ein „kommen und gehen “ ist!!
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