Muss der Wohnungsverkäufer auf die „Asbestzementfassade“ hinweisen?
Bad Sassendorf – In mehreren Abschnitten sind in den vergangenen Monaten die weißen Fassadenplatten an dem Gebäudekomplex Eichendorffstraße 3 bis 13 neu angestrichen worden. Ein besonderes Problem besteht darin, dass diese Platten, wie von der Hausverwaltung bestätigt, geringfügig mit Asbestfasern belastet sind.
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Kein Grund zur Besorgnis: Das teilt nicht jeder Bewohner des Gebäudekomplexes. Gerade bei der ersten Maßnahme etliche Monate früher seien die Arbeiten an den Glasalplatten keineswegs sachgerecht durchgeführt worden. So sollen die Fassadenplatten mit Hochdruckreiniger und Spachteln bearbeitet worden sein, berichten Bewohner.
Genau das sollte nicht passieren: „Kritisch sind alle Arbeitsverfahren bei Abbruch, Sanierung und Instandhaltung, bei denen Asbestzement oder schwach gebundene Asbesterzeugnisse zerstört werden (Zerbrechen, Zerschlagen, Bohren, Sägen, Schleifen, Fräsen) oder durch Abrieb Asbestfasern freigesetzt werden (zum Beispiel Dampfstrahlen)“, heißt es in in dem Bericht „Gefahrstoff Asbest“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen.
Eine Anfrage, ob es bei Arbeiten an dem Wohnkomplex zu Verstößen gegen die Gefahrstoffverordnung kam, wurde von der Bezirksregierung Arnsberg nicht dezidiert beantwortet. Zu einzelnen Bauüberwachungsmaßnahmen gebe man keine Informationen, dies unterliege der Schweigepflicht, erklärte die Behörde in einer E-Mail.
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Eine Pflicht zu einem Austausch der Platten besteht übrigens nicht. Das oben zitierte Bundesinstitut für Bauforschung empfiehlt gleichwohl ein Entfernen. Die Sanierungsmethode „Beschichtung“ führe fachgerecht ausgeführt zwar zu einem staubdichten Einschluss der Asbestfasern durch Schutzlacke oder andere Schutzschichten. Diese Methode „Beschichtung“ werde aber nicht mehr propagiert, da sie nur eine zeitliche Verschleppung eines ungelösten Problems sei: „Nur die Methode ,Entfernen’ ist ein vernünftiges und problemlösendes Sanierungsverfahren“, heißt es in dem Bericht „Gefahrstoff Asbest“ aus dem Jahr 2010.
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Von Bedeutung könnte die Asbestbelastung aber noch aus einem anderen Grund sein: Bei den Eigentumswohnungen erfolgt aufgrund der Generationenfolge inzwischen ein reger Weiterverkauf. Daher stelle sich die Frage, so eine Bewohnerin, ob die Käufer jeweils über die Asbestbelastung der Fassaden informiert sind. Schließlich kämen auf die Eigentümer irgendwann doch entsprechende Sanierungskosten zu. Die Verkäufer müssten folglich auf die Asbestbelastung hinweisen. Falls dies nicht geschehe, handle der Verkäufer womöglich arglistig.
Also ich als Käufer würde sicherlich den Verkäufer klagen, da schwebt mir arglistige Täuschung, Wertverminderung, Verkauf unter falschen Tatsachen und mehr vor. Dies habe ich auch auf ulmgasse.at Blog mitgeteilt. In der Wohnanlage Ulmgasse (Alt) wurde ja auch die Fassade überstrichen, erst nachdem einige mündige Eigentümer aufgeschrien haben, konnte verhindert werden das die Fassade nicht mit 300 bar gereinigt wurde!! Eine Hausverwaltung welche solche Art von Reinigung zulässt sollte ganz rasch die Schulbank drücken!!! Auf die Besitzer solcher Wohnungen kommt natürlich eine immense Kostenbelastung zu, den die Platten müssen in naher Zukunft ausgetauscht werden!! Eigentümer sollen schon mal für diesen Fall einige Hunderter jeden Monat auf die Seite legen…..
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Macht nix 😂… Vielleicht glaubt die Mehrheit der EigentümerInnen dann in Zukunft endlich nicht mehr den UnterschriftensammlerInnen… Man lernt ja aus Fehlern – vor allem wenn‘s ums Geld geht…😜🤣
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