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Die Haftung der Eigentümergemeinschaft für die Gebäudesicherheit

Ein weitläufig unterschätztes Thema für Eigentümer und Wohnungseigentumsgemeinschaften, ist die „Bauwerkshaftung“. Liegenschaftseigentümer oder Eigentümergemeinschaften haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen ausgeht. Sonst können Strafen geltend gemacht werden.

Ein Beispiel: Die Eigentümergemeinschaft ist dafür verantwortlich, dass die Fluchtwegsbeleuchtung ordnungsgemäß lt. TRVB  E102 angebracht und auch gewartet ist. Erreicht im Brandfall ein außenstehender Besucher aufgrund fehlender Orientierung kein gesichertes Stiegenhaus und erleidet eine Brandrauchvergiftung – es haftet die Hausgemeinschaft.

Sicherheit der Hausbewohner vorrangig

Die ÖNORM B 1300/B1301 bietet nun ein Raster, wie diese Obsorgepflicht dokumentiert werden kann, um aus einer fahrlässigen Unterlassung befreit zu werden. „Die Sicherheit der Hausbewohner steht hier im Vordergrund“, so Madeco– Geschäftsführer Ambros Porcham. „Hausverwaltung oder Hausmeister sind nicht mit der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Befugnis ausgestattet, welche in diesem Fall nur der Errichter oder ein Sachverständiger vorweisen kann, um den Nachweis der ordentlichen Obsorgepflicht zu erfüllen.“ Auch auf die in ausreichender Höhe notwendige Versicherung und Deckung bei Personenschäden über fünf Millionen Euro sei hingewiesen. Vielen Eigentümern ist nicht bewusst, dass diese durch einen Sachverständigen wie durch unsere Bürogemeinschaft Sachverständige zu tragen ist und im Schadensfall so der Eigentümer kein Risiko eingeht“.

„Die regelmäßige fachmännische Kontrolle des Hauses auf Schäden und Gefahrenquellen kann Gefährdungsbereiche von Bauteilen oder Ausstattungen aufzeigen und dazu beitragen, Haftungen zu minimieren oder zu vermeiden“, erklärt Markus Oberheinricher Geschäftsführer von der plan_b GmbH. „Regelmäßige präventive Prüf- und Kontrollroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen sind essentiell in einer sorgsamen und ordnungsgemäßen Verwaltung einer Liegenschaft.

http://www.wirtschaft.tirol/2017/07/29/haftung-fuer-gebaeudesicherheit-sachverstaendigen-team-aus-moetz-gibt-hilfestellung/

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