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Schwechater Hausmeister – Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei

Stellungnahme der Gemeinde Schwechat zum „Medienwirbel“ um den Lohn ihrer Hausbesorger:

Der Lohn bei Hausbesorger/Innen wird nicht nach den Stunden, die man leistet berechnet, sondern auf Grund der Quadratmeter, die der oder diejenige zu betreuen hat. Dazu gibt es eine Berechnungstabelle, wonach sich je nach betreuter Fläche der Monatslohn ergibt. In unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die zu betreuenden Flächen der drei angezeigten DienstnehmerInnen höchst unterschiedlich sind.

Nach Abschluss der Prüfungen stellen wir als Dienstgeber fest, dass die Abrechnungen laut Gesetz korrekt sind.

Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet wird, wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Amtsverschwiegenheit bzw. des Datenschutzes.

http://www.schwechat.gv.at/de/aktuelles/2630/Stellungnahme-Hausbesorger-Lohnzettel

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) hat sich im Juni 2010 mit der Schlagzeile „Wiedereinführung des Hausbesorgers erhöht unnötig die Wohnkosten“ zu Recht gegen die Wiedereinführung des Hausbesorgers ausgesprochen, weil er einfach „zu teuer“ und die „Kostenbelastung für die Mieter“ zu hoch ist.

„Die Wiedereinführung eines Hausbesorgers bedeutet einen Rückfall auf ein altes Privilegienwesen: Zu Lasten der Bewohner und Eigentümer von Häusern würde damit einer bestimmten Berufsgruppe eine unsachgemäße Bevorzugung eingeräumt.“ Aufgrund der erhöhten Kosten für die Hausreinigung und die Dienstwohnung „gingen wesentliche Mittel, die zu Sanierungszwecken verwendet werden könnten, verloren.“

„Es gibt keinen sachlichen Grund, auf Urzustände zurückzufallen. Die Argumente, die für die Wiedereinführung eines Hausbesorgers vorgebracht werden, dass nämlich ein zusätzliches Service für Hausbewohner geschaffen würde oder dass durch einen Hausbesorger die Zahl der Einbruchsfälle reduziert werden könnten, diese alle greifen nicht. Ein Hausbesorger hat ebenso wenig Anwesenheitspflicht wie ein Hausbetreuer…“

http://www.oehgb.at/wp-content/uploads/2013/07/17.06.2010_wiedereinfuehrung_des_hausbesorgers_erhoeht_wohnkosten.pdf

Doch ob mit dem Hausbetreuer (Arbeitsverhältnisse nach dem 30. Juni 2000) die Reinigungskosten tatsächlich gesenkt wurden, hängt sehr vom angewendeten Entlohnungsschema gem. Mindestlohntarif für HausbetreuerInnen ab:

Voraussetzung für Entlohnungsschema A ist die Vereinbarung des Beginns und des Endes der täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in nach Maßgabe der vereinbarten Arbeitszeitverteilung (wie z. B. Gleitzeit, Durchrechnung). Hier werden die einzelnen Tätigkeiten in Stunden mit dem jeweils vorgegebenen Stundenlohn (Lohngruppe 1,2 oder 3) verrechnet.

Voraussetzung für Entlohnungsschema B ist, dass der/die Arbeitnehmer/in Beginn und Ende der Normalarbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag 6.00 bis Samstag 13.00 Uhr selbstverantwortlich einseitig festlegen kann. Hier wird die Anzahl der Bestandseinheiten (Wohnungen) oder m2 mit einem gesetzlich vorgegebenen Rechenfaktor und dem Stundenlohn (Lohngruppe 1, 2 oder 3) multipliziert, was vor allem bei Anlagen mit vielen Wohnungen zu ebenso überhöhten Löhnen führt wie die Lohnberechnung beim „alten“ Hausbesorger.

Weiters können die beiden Lohnschemen auch kombiniert werden.

Jeder verantwortungsvolle Hausverwalter bzw. Vermieter wird danach trachten, die Kosten für die Hausreinigung möglichst gering zu halten und infolgedessen das Entlohnungsschema A bzw. maximal ein Mischschema anwenden.

Weitaus kostengünstiger und vorteilhafter stellt sich zusätzlich aus den folgenden Gründen eine Reinigungsfirma dar:

Während eine gewerbliche Hausbetreuungsfirma voll für ihre Tätigkeiten haftet (und daher in der Regel haftpflichtversichert ist), haftet der angestellte Hausbesorger als Dienstnehmer nur bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schadenszufügung. Für Hausbetreuer und Hausbetreuerinnen muss die Haftung gesondert vereinbart werden.

Bei Arbeitsverhinderung des Hausbesorgers und Hausbetreuers muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin für eine Vertretung sorgen und die Kosten übernehmen, eine Reinigungsfirma stellt eine Ersatzkraft zur Verfügung.

https://www.sozialministerium.at/site/Arbeit_Behinderung/Arbeitsrecht/besondere_ArbeitnehmerInnengruppen/Hausbetreuer_Hausbesorger/

Ein Kommentar zu Schwechater Hausmeister – Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei

  1. Ja, so ist es, einen Aufdecker mit Klagen zudecken, damit ihm alles vergeht. Diese Methoden kommen mir aus der Türkei und anderen Ländern bekannt vor!!!!
    Es wird mit keinem Wort erwähnt, ob es ein alter Hausbesorger-Vertrag bis zum Jahr 2000 ist oder ein neuer. Wenn es ein Vertrag nach 2000 ist, ist es ein gewaltiger Unterschied und wo vorher € 7000,— standen, stehen dann nur mehr € 1.400,— brutto für einen Hausbetreuer nach Entlohnungsschema A… – Mir kommt der Verdacht hoch, dass hier nur genehme Angestellte herangezüchtet werden sollen…

    UND

    …..solche Gehälter sind eine Watschen für alle Arbeitnehmer, deshalb kämpfen wir in der Wohnanlage Ulmgasse gegen solche Gehälter, die nur mit Unterstützung der Hausverwaltung möglich sind. Wenn unser Hausreiniger Lust auf einen Kaffee/Party am Schlossberg hat, geht er einfach, er hat keine Anwesenheitspflicht, keine Arbeitszeit.Unsere 2 Boys kosten weit über 200.000.- Euro + andere Leckerlis. in diesem Sinne Frohes 2018

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