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Grün statt Wärmedämmung?!

Besonders in Großstädten sind natürliche Flächen, die Wasser aufnehmen und durch Verdunstung Kühle abgeben könnten, großteils verschwunden. Stattdessen herrschen Oberflächen wie Asphalt und Beton vor, die sich enorm erhitzen und sogenannte „Urban Heat Islands“ bilden. „Messungen in bewachsenen und kahlen Innenhöfen haben gezeigt, dass der Temperaturunterschied bis zu fünf Grad ausmachen kann“, erklärt Jürgen Preiss von der Wiener Umweltschutzabteilung MA 22. „Gebäudebegrünungen verringern den Heizwärmebedarf und schützen die Konstruktion vor Kälte, Hagel, Schlagregen und anderen Witterungseinflüssen. Darüber hinaus ist auch ein schalldämmender Effekt nachweisbar“, fasst Azra Korjenic von der Technischen Universität Wien zusätzliche Vorteile zusammen. Das lässt Fassadenbegründungen auch unter dem Gesichtspunkt langfristiger Kosteneffizienz interessant erscheinen.

Bei einer extensiven Dachflächenbegrünung hält sich der finanzielle Aufwand zwischen 25 und 35 Euro pro Quadratmeter auch relativ in Grenzen. Im einschlägigen Fachhandel gibt es darüber hinaus auch diverse Do it yourself-Kits. 

Der Aufwand bei einer intensiven Dachbegrünung ist naturgemäß um einiges größer. Dafür kann ein richtiger, begehbarer Dachgarten mit Sträuchern und teilweise sogar Bäumen angepflanzt werden. Natürlich sind da kostentechnisch nach oben hin kaum Grenzen gesetzt: So kann bei einer intensiven Dachbegrünung der Preis pro Quadratmeter von 150 Euro bis zu mehreren Tausend Euro betragen. In jedem Fall ist hier professionelle Unterstützung anzuraten, denn die baulichen Anforderungen darf man nicht unterschätzen.  Nicht zuletzt wird die Baustatik durch eine intensive Dachflächenbepflanzung massiv beeinflusst: 250 Kilogramm und mehr können so pro Quadratmeter auf die Dachkonstruktion drücken. Ob das überhaupt möglich ist, und der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan das zulässt, ist vorab beim zuständigen Gemeindeamt zu klären. 

Bei Fassadenbegrünungen kann man es sich dagegen verhältnismäßig einfach machen. Speziell bodengestützte Bepflanzungen – besonders beliebt ist hier etwa der selbstkletternde Veitschi – kosten kaum mehr als den Preis der Pflanze. Da diese Pflanzen selbstständig am Mauerwerk emporwachsen, sind auch keine weiteren baulichen Maßnahmen, wie etwa eigene Klettergerüste, notwendig – ein ausreichend großer Blumentrog genügt. Die weitere Pflege und Wartung beschränkt sich dann lediglich auf regelmäßiges Gießen. Aber auch hier gibt es einige Tücken: Wichtig ist, dass es vor der Bepflanzung keine Risse im Verputz gibt, denn hier kann es durch das Breitenwachstum der Ranken zu regelrechten Absprengungen kommen.

„Vermeiden sollte man jedenfalls Direkt-Klimmer auf baufälligem Putz, die Pflanze könnte mitsamt dem Verputz herunterreißen“, warnt Sophie Jäger-Katzmann von die umweltberatung. Efeu beispielsweise schlägt seine Wurzeln in die Fassade – das wird zum ernsten Problem, wenn man ihn später entfernen will. Fassadengestützte Begrünungen – etwa wie das Gebäude der MA48 im fünften Bezirk – dagegen sind aufwändiger, sowohl was die Anschaffungskosten als auch die laufende Pflege betrifft. „Generell gilt als Faustregel, dass Fassadenbegrünungen an allen statisch tragenden Wänden möglich sind“, so Katzmann. Sie rät aber dazu, immer auch ein statisches Gutachten heranzuziehen, da hier direkt in die Bausubstanz eingegriffen wird. Für Vorab-Infos zum Thema Dach- und Fassadenbegrünung verweist Jäger-Katzmann an GrünstattGrau (Verband für Bauwerksbegrünung).

Der Aufwand für die Erhaltung der Grünfassade obliegt ausschließlich den Eigentümern, das schließt auch das Gießen von straßenseitigen Fassadenbegrünungen mit ein. „Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Fassadenbegrünung innenhofseitig oder an der Außenfassade stattfindet“, wie Rechtsanwältin Sigrid Räth anmerkt: „Ein Mitgießen, etwa der Stadtgärten, erfolgt nicht. Da es sich um eine gemeinsame Fassade handelt, haben auch alle Miteigentümer entsprechend ihrer Anteile im Grundbuch an den Kosten teilzunehmen.“ Über eine Fassadenbegrünung entscheidet daher die gesamte Eigentümergemeinschaft. Alleingänge eines einzelnen Wohnungseigentümers, der beschließt, etwa vor dem Eingang seiner Erdgeschoßwohnung Efeu anzupflanzen, sind nicht erlaubt. „Gegen eigenmächtige Aktionen kann mit Unterlassungsklage vorgegangen werden“, erklärt Räth. Wer eine Begrünung plant, sollte sich im ersten Schritt immer an die Gemeinde wenden, denn vielerorts werden diese Maßnahmen finanziell unterstützt.

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https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/zum-anschauen-und-abkuehlen/286.191.797

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